Entscheidungsgründe: 1.1. Mit Bescheid des Disziplinarrates der Oberösterreichischen Rechtsanwaltskammer vom 3. Juni 1986 wurde der Beschwerdeführer für schuldig erkannt, die Disziplinarvergehen "1. der Berufspflichtenverletzung und der Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes dadurch begangen zu haben, daß er in der Exekutionssache der betreibenden Partei Dr. (W N) gegen (I W) anläßlich des Vollzuges einer Fahrnisexekution am 30.4.1982 den Rechtsbehelf des ... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/01 Rechtsanwälte
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktB-VG Art83 Abs2EMRK Art7RAO §10 Abs2DSt 1872 §25 Abs2DSt 1990 §28 Abs1
Leitsatz: Keine Verletzung in verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten
durch Disziplinarerkenntnis der OBDK; ausreichend konkretisierter
disziplinärer Vorwurf; keine Geltung des Grundsatzes der festen
Geschäftsverteilung für den Disziplinarrat oder die OBDK; keine
Präjudizierung des D... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. Mit Bescheid der Obersten Berufungs- und Disziplinarkommission für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter (im folgenden: OBDK) vom 19. Juni 1988, Z Bkd 61/88, wurde einem Delegierungsantrag des Disziplinarbeschuldigten Dr. N keine Folge gegeben. Begründend wurde ausgeführt, daß laut Einleitungsbeschluß in dem zu D 126/88 protokollierten Disziplinarverfahren dem Disziplinarbeschuldigten zur Last gelegt werde, er habe Rechtsanwalt Dr. K E, der die ... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/01 Rechtsanwälte
Norm: MRK Art6 Abs1 / VerfahrensgarantienDSt 1872 §28 Abs1
Leitsatz: Keine Parteilichkeit der Mitglieder des Disziplinarrates in einem
Disziplinarverfahren; Verbot der Mitwirkung eines durch ein
Disziplinarvergehen selbst geschädigten Mitgliedes des
Disziplinarrates an diesem Disziplinarverfahren; keine Verletzung des
Rechts auf ein faires Verfahren
Rechtssatz: E... mehr lesen...