Entscheidungsgründe: I. 1.1. Der Beschwerdeführer wurde mit Bescheid des Disziplinarrates der Salzburger Rechtsanwaltskammer vom 21. Oktober 2003 zu einer Geldbuße von € 3.500,- verurteilt, weil er die Disziplinarvergehen der Berufspflichtenverletzung begangen und Ehre und Ansehen des (Rechtsanwalts-)Standes verletzt habe, indem er seiner Verpflichtung zur Überprüfung der Honorarabrechnung nicht nachgekommen sei und auch nach Kenntnis seines Irrtums eine Berichtigung nicht vo... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/01 Rechtsanwälte
Norm: B-VG Art90 Abs2EMRK Art6 Abs1 / VerfahrensgarantienDSt 1990 §26StPO §75
Leitsatz: Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch
Verhängung einer Disziplinarstrafe über einen Rechtsanwalt wegen
Verhaltensweisen in Zusammenhang mit einer Honorarabrechnung sowie
mit der Ausfolgung von Klientengeldern; keine Verletzung im Recht auf
ein faires Verfahren; keine Befangenheit... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Beschwerdeführer ist Rechtsanwalt in Innsbruck. Mit Erkenntnis des Disziplinarrats der Tiroler Rechtsanwaltskammer vom 21. November 2002 wurde er schuldig erkannt, die Disziplinarvergehen der Berufspflichtenverletzung und der Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes dadurch begangen zu haben, dass er am 7. August 2001 beim Landesgericht Innsbruck eine Klage gegen eine GmbH einbrachte, obwohl er diese GmbH gleichzeitig in einem anderen V... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/01 Rechtsanwälte
Norm: B-VG Art83 Abs2DSt 1990 §26, §33
Leitsatz: Keine Verletzung im Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen
Richter in einem Disziplinarverfahren gegen einen Rechtsanwalt; keine
unrichtige Zusammensetzung des Disziplinarsenates; keine Ausübung des
Ablehnungsrechtes hinsichtlich einzelner Mitglieder durch den
Beschwerdeführer selbst
Rechtssatz: Dem Beschwerd... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Mit Erkenntnis des Disziplinarrates der Rechtsanwaltskammer Niederösterreich (im folgenden: Disziplinarrat) wurde der Beschwerdeführer für schuldig erkannt, das Disziplinarvergehen der Berufspflichtenverletzung begangen zu haben, weil er es unterlassen habe, dafür Sorge zu tragen, daß sein Name in einem Inserat der ... (es folgt der Name des Beschwerdeführers) Immobilien GmbH vom 22. Juni 1995 in der Badener Zeitung in Verbindung mit einem Foto und unt... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/01 Rechtsanwälte
Norm: B-VG Art83 Abs2DSt 1990 §26DSt 1990 §64 Abs2
Leitsatz: Verletzung im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein
Verfahren vor dem gesetzlichen Richter bei Verhängung einer
Disziplinarstrafe über einen Rechtsanwalt durch unrichtige
Zusammensetzung der OBDK aufgrund Mitwirkung eines bereits in erster
Instanz als Untersuchungskommissär eingeschrittenen Anwaltsrichters ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. Die Beschwerdeführerin ist Rechtsanwältin in Klagenfurt. Mit Erkenntnis des Disziplinarrates der Rechtsanwaltskammer für Kärnten vom 21. September 1994, dem eine in ihrer Abwesenheit durchgeführte nichtöffentliche Verhandlung zugrundelag, wurde sie für schuldig erkannt, durch näher bezeichnete Handlungen die Bestimmungen der §§16, 18 und 43 der Richtlinien für die Ausübung des Rechtsanwaltsberufes, für die Überwachung der Pflichten des Rechtsanwaltes und... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/01 Rechtsanwälte
Norm: B-VG Art83 Abs2StPO §68DSt 1990 §26DSt 1990 §77 Abs3
Leitsatz: Verletzung im Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter
infolge aufgrund Mitwirkung ausgeschlossener Mitglieder
gesetzwidriger Zusammensetzung des Disziplinarrates bei Verhängung
einer Disziplinarstrafe; keine Wahrnehmung dieses Mangels durch die
letztinstanzliche Behörde; sinngemäße Anwendung der
Ausschließungsgründ... mehr lesen...