Entscheidungsgründe: I. 1.1. Mit Erkenntnis des Disziplinarrates der Tiroler Rechtsanwaltskammer wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe das Disziplinarvergehen der Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes dadurch begangen, daß er im Schreiben vom 27. August 1998 an Mag. W D und weitere 22 Personen in nach Auffassung des Disziplinarrates "unsachlicher, beleidigender und verhöhnender" Art und Weise ausführt: "Um dies zu erkennen, ist allerdings ... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/01 Rechtsanwälte
Norm: StGG Art13EMRK Art10DSt 1990 §23 Abs2
Leitsatz: Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch
Verhängung einer Disziplinarstrafe über einen Rechtsanwalt wegen
unsachlicher und erkennbar beleidigender Äußerungen in einem
Schreiben
Rechtssatz: Wie der Verfassungsgerichtshof schon mehrfach ausgesprochen hat (vgl. etwa VfSlg 12796/1991, 14... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. Mit Erkenntnis des Disziplinarrates der oberösterreichischen Rechtsanwaltskammer vom 7. Oktober 1991 wurde Dr. E P schuldig erkannt, die Disziplinarvergehen der Berufspflichtenverletzung und der Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes dadurch begangen zu haben, daß er im März und April 1988 a) an J K zwei Darlehen zu wucherischen Bedingungen vermittelt b) im Zusammenhang mit dieser Darlehnsvermittlung als Treuhänder des Darlehnsgebers aufgetret... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/01 Rechtsanwälte
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktB-VG Art83 Abs2EMRK Art6 Abs1 / VerfahrensgarantienDSt 1990 §23 Abs2
Leitsatz: Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch
die Verhängung einer Disziplinarstrafe über einen Rechtsanwalt wegen
Mitwirkung an der Vergabe eines wucherischen Darlehens; keine
willkürliche Fällung des Disziplinarerkenntnisses vor Abschluß des
strafgerichtlich... mehr lesen...