Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Österreichische Gesundheitskasse (belangte Behörde) hat mit Bescheid vom 03.11.2022 den Antrag des Beschwerdeführers vom 04.04.2007 (gemeint 04.04.2022) auf Feststellung von Nachtschwerarbeitszeiten sowie auf Nachentrichtung verjährter Nachtschwerarbeitsbeiträge zur Pensionsversicherung für seine Tätigkeit als Chemiearbeiter bei der Dienstgeberin XXXX [in der Folge: als DG bezeichnet] für den Zeitraum 01... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid vom 15.01.2024 wies die Österreichische Gesundheitskasse (in der Folge: belangte Behörde) den Antrag des Beschwerdeführers auf Feststellung von Nachtschwerarbeitszeiten für seine Tätigkeit als Koch bei der Dienstgeberin XXXX für den Zeitraum von 01.02.2002 bis 15.05.2002 sowie von 01.08.2002 bis 31.10.2020 als unbegründet ab. 1. Mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid vom 15.01.2... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Bescheid vom XXXX , hat die XXXX ausgesprochen, dass die vom XXXX erworbenen Beitragsmonate der Pflichtversicherung nicht als Nachtschwerarbeitsmonate anerkannt werden. Gegen diesen Bescheid erhob der Beschwerdeführer fristgerecht Beschwerde. Das Bundesverwaltungsgericht hat für XXXX eine mündliche Verhandlung anberaumt. Die Parteien des Verfahrens wurden ordnungsgemäß geladen. Die Verhandlung wurde aufgrund XXXX abberaumt. Der Beschwerdeführe... mehr lesen...
I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer stellte am 26.09.2018 einen Antrag auf Feststellung von Versicherungszeiten nach dem Nachtschwerarbeitergesetz. Er brachte vor, er stehe in einem vertraglichen Dienstverhältnis zur XXXX und übe eine Tätigkeit als Sanitäter aus. Er arbeite in 24-Stunden Schichten bzw. im Wechseldienst und habe keine geregelten Pausen. Die schwere körperliche und psychisch belastende Arbeit übe er bei jeder Witterung, auch bei besonders belastender Hitzepositi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der Österreichischen Gesundheitskasse, Landesstelle Steiermark (vormals: Steiermärkische Gebietskrankenkasse; im Folgenden: belangte Behörde) vom 01.02.2019, Zahl: XXXX, wurde gemäß § 410 Abs. 1 Z 2 iVm Artikel VII Abs. 5 NSchG festgestellt, dass für XXXX (im Folgenden: G.P.), VSNR: XXXX, aufgrund seiner Beschäftigung bei der XXXX GmbH & Co KG (im Folgenden: Beschwerdeführerin oder kurz BF), zumindest in der Zeit von 01.01.19... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Versicherungsanstalt für Eisenbahnen & Bergbau (belangte Behörde) hat mit Bescheid vom 11.06.2019 gemäß § 409 ASVG iVm Art. XII Abs. 1 NSchG ausgesprochen, dass die mitbeteiligten Parteien XXXX , VN XXXX , aufgrund seiner Tätigkeit für die Beschwerdeführerin ab XXXX , XXXX , VN: XXXX , aufgrund seiner Tätigkeit für die Beschwerdeführerin ab XXXX und XXXX , VN: XXXX aufgrund seiner Tätigkeit für die Beschwerdeführerin ab XXXX den B... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. XXXX (künftig: mitbeteiligte Partei) ist im XXXX seit 1. September 2004 als XXXX beschäftigt und als Vertragsbedienstete der Kranken- und Unfallfürsorge für oberösterreichische Landesbedienstete (KFL) zugehörig. Am 4. Oktober 2015 stellte sie an den Verwaltungsrat der Kranken und Unfallfürsorge für Oö. Landesbedienstete einen Antrag auf Feststellung der erschwerenden Arbeitsbedingungen gemäß Art. VII Abs. 2 Z 7 iVm Abs. 5 NSchG (Nachtschwe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit Bescheid vom 13.01.2017 sprach die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse (in der Folge auch als belangte Behörde bzw. NÖGKK bezeichnet) gemäß § 410 Abs. 1 ASVG iVm Art. XII Abs. 1 und 2 sowie Art. VII Abs. 1, 2 und 5 NSchG und Art. XI Abs. 6 NSchG aus, dass Herr XXXX , VN XXXX (in der Folge auch als mitbeteiligte Partei bezeichnet), aufgrund seiner Tätigkeit für die Beschwerdeführerin vom 01.01.2013 bis 31.12.2014 den Bestimmungen de... mehr lesen...