Norm: NSchGNov 1992 ArtV §1NSchGNov 1992 ArtV §2 Abs1NSchGNov 1992 ArtV §3
Rechtssatz: Die durch Art V § 1 der NSchGNov 1992 erfassten Arbeitnehmer haben Anspruch auf die Leistungen gemäß Art V § 3 dieses Gesetzes (gegenüber der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt), wenn die zeitlichen Anspruchsvoraussetzungen des § 2 Abs 1 erster Satz dieses Gesetzes in der Weise erfüllt sind, dass während der Nachtarbeit von zumindest 6 Stunden in diese Ze... mehr lesen...
Begründung: Antragsteller und Antragsgegner sind kollektivvertragsfähige Körperschaft im Sinne der §§ 4 und 7 ArbVG, sie haben insbesondere verschiedene als Kollektivverträge zu beurteilenden Dienstordnungen (siehe Arb 11.476) miteinander abgeschlossen; sie sind daher antragsberechtigt im Sinne des § 54 Abs 2 ASGG. Die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt ist gemäß § 24 Abs 1 Z 1 ASVG Trägerin der gesetzlichen Unfallversicherung und gemäß § 31 Abs 3 Z 9 ASVG vom persönlichen G... mehr lesen...