1.1. Der Antragsteller hat dem Verwaltungsgerichtshof die Ablichtung eines Bescheides des Landesarbeitsamtes Wien vom 26. April 1984, betreffend Widerruf und Rückforderung unberechtigt empfangenen Arbeitslosengeldes gemäß § 24 Abs. 2 in Verbindung mit § 25 Abs. 1 AlVG 1977, vorgelegt, auf dessen letzte Seite er handschriftlich einige Sätze in türkischer Sprache geschrieben hatte. 1.2. Am 13. Juni 1984 wurde dem Antragsteller die Verfügung des Verwaltungsgerichtshofes vom 25. Mai 1984 ... mehr lesen...
Index: Verfahren vor dem VwGH001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren69/03 Soziale Sicherheit
Norm: AVG §13 Abs3B-VG Art8SozVersAbk Türkei 1969 Art31VwRallg implizit
Rechtssatz: Schriftliche und mündliche Anbringen sind grundsätzlich in der deutschen Sprache (Art 8 B-VG) zu formulieren; ebenso wie bei unzulässigen kann auch bei fremdsprachigen Eingaben von der ... mehr lesen...
Für die Beschwerdeführerin ist beim Internationalen Büro für geistiges Eigentum in Genf am 20. November 1978 unter der Nr. 441 677 die Wortmarke "Foen Salon" mit der Priorität vom 25. Juli 1978 (Tag der Hinterlegung in der BRD) für die nachstehend angeführten Waren registriert: "Appareils chauffes electriquement pour soigner les cheveux, c'est-a-dire seche-cheveux, casques seche-cheveux, casques a coussins d'air, appareils a produire des courants d'air froid at chaud". Die Rechtsabtei... mehr lesen...
Index: Verwaltungsverfahren - AVG10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
Norm: B-VG Art8B-VG Art9
Rechtssatz: Gemäß Art 8 B-VG haben sich die Behörden der deutschen Sprache als Amtssprache zu bedienen. Der Gebrauch einer anderen Sprache als der deutschen Amtssprache ist - von sich allenfalls aus Art 9 Abs 1 B-VG ergebenden Fällen abgesehen -, nur dort zugelassen, wo dies gesetzlich normiert ist. ... mehr lesen...
H H, die Mitbeteiligte des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens, beantragte am 8. Jänner 1976 bei der Bezirkshauptmannschaft Liezen, ihr für das in ihrem Eigentum stehende Grundstück Nr. n/10 (Wald), KG. U, im Ausmaß von 997 m2 eine Rodungsbewilligung zu erteilen, die es ihr ermöglichen sollte, auf diesem Grundstück ein Einfamilienhaus zu errichten. Die Bezirkshauptmannschaft Liezen führte über diesen Antrag am 10. März 1976 eine mündliche Verhandlung durch, an der neben dem Vertreter ... mehr lesen...