Der Beschwerdeführer steht als Vizeleutnant in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er ist Soldat iS des § 1 Abs. 2 Z. 2 des Heeresdisziplinargesetzes 1985, BGBl. Nr. 294 (HDG). Seine Dienststelle ist das Kasernenkommando X-Kaserne, Militärkommando Tirol. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 30. Jänner 1990 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe durch Verteilung eines Flugblattes innerhalb des militärischen Dienstbe... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)43/01 Wehrrecht allgemein
Norm: B-VG Art79 Abs1;WehrG 1978 §46 Abs1;WehrG 1978 §46 Abs2;WehrG 1978 §46 Abs3;WehrG 1978 §46 Abs4;
Rechtssatz: Inhaltlich trifft das Verbot parteipolitischer Propaganda jegliche Kundgebung einer parteipolitischen Meinung in Wort, Schrift, Ton, Bild oder beliebiger Ausdrucksweise. Das absolute Verbot der parteipolitischen Propaganda, welches ... mehr lesen...