Der Verwaltungsgerichtshof geht auf Grund des Beschwerdevorbringens vor dem Verfassungsgerichtshof und dem Verwaltungsgerichtshof und des vorgelegten angefochtenen Bescheides von Folgendem aus: Der Beschwerdeführer stand bis zu seiner disziplinarrechtlich erfolgten Entlassung als Landeslehrer in einem öffentlichrechtlichen Dienstverhältnis zum Land Tirol. Vorhergegangen war seine strafgerichtliche Verurteilung zu einer bedingt und gemäß § 44 Abs. 2 StGB unter bedingter Nachs... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)15 Rechtsüberleitung Unabhängigkeitserklärung ÜbergangsrechtRechtsbereinigung64/03 Landeslehrer
Norm: B-VG Art65 Abs3;LDG 1984 §105;ÜG 1920 §25 Abs3;VwRallg;
Rechtssatz: Da der Begriff der Gnade auch nach § 105 LDG 1984 - genauso wenig wie bei dem für Bundesbedienstete vorgesehenen Gnadenrecht des Bundespräsidenten - eine Beschränkung erfa... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)15 Rechtsüberleitung Unabhängigkeitserklärung ÜbergangsrechtRechtsbereinigung64/03 Landeslehrer
Norm: B-VG Art65 Abs3;LDG 1984 §105;ÜG 1920 §25 Abs3;VwRallg;
Rechtssatz: Ausführungen dazu, dass nach § 105 LDG 1984 weder ein Anspruch auf Ausübung der Gnade noch auf Gnadenübung in einem bestimmten Sinn besteht. Schlagwort... mehr lesen...
Index: Dienstrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)63/02 Gehaltsgesetz
Norm: B-VG Art65 Abs3GehGNov 14te Art2 Z7
Rechtssatz: Eine Festsetzung im Sinne der Z 7 des Art II der 14. GG-Nov setzt eine Beförderung (Ernennung) voraus und kommt für diese Festsetzung nicht die Zuständigkeit des Bundespräsidenten gemäß Art 65 Abs 3 B-VG in Betracht, sondern nur jene der obersten Dienstbehörde des Beamten. (p.d.: Grundsä... mehr lesen...