Begründung: I. In dem auf Art140 Abs1 letzter Satz B-VG gestützten Antrag stellt der Einschreiter folgendes Begehren: "Der Verfassungsgerichtshof wolle amtswegig prüfen, ob die Regelung des §73 Abs2 MOG (i.d.F.d.BGBl.Nr. 330/88) insoferne verfassungskonform ist, als sie die Einzelrichtmenge generell an die Verfügungsmacht über einen milcherzeugenden Betrieb bindet. Überdies wolle er nachstehende Verfassungswidrigkeiten feststellen und aufheben: 1) §75 (6) MOG in dem Pun... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Mit seinen auf Art139 Abs1 letzter Satz und Art140 Abs1 letzter Satz B-VG gestützten Anträgen begehrt der Antragsteller, §75 Abs5 zweiter Satz, erster (gemeint offenbar: zweiter) Halbsatz MOG 1985 idF BGBl. 330/1988 als verfassungswidrig und den Beschluß des geschäftsführenden Ausschusses des Milchwirtschaftsfonds vom 29. und 30. Juni 1988 betreffend die Wertigkeit der verschiedenen Futterflächen im Rahmen der Handelbarkeit, kundgemacht in der Österreichi... mehr lesen...
Index: 55 Wirtschaftslenkung55/01 Wirtschaftslenkung
Norm: B-VG Art7 Abs1 / Gesetz B-VG Art18 Abs2 B-VG Art139 Abs1 / Individualantrag B-VG Art140 Abs1 / Individualantrag BVG Umweltschutz LandwirtschaftsG 1976 Verordnung des geschäftsführenden Ausschusses des Milchwirtschaftsfonds vom 29. und 30.06.88 betreffend die Wertigkeit der verschiedenen Futterflächen im Rahmen der Handelbarkeit VfGG §62 Abs1 MOG §71 Abs3 und 4 MOG §75 Abs2 MOG §75 Abs5 ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art140 Abs1 / Individualantrag VfGG §62 Abs1 MOG §73 Abs2 MOG §75 Abs4 MOG §75 Abs6
Leitsatz: Zurückweisung eines Individualantrages mangels ausreichend bestimmten
Aufhebungsbegehrens; kein behebbarer Formmangel
Rechtssatz: Vom Antragsteller als verfassungswidrig erachtete Teile des Gesetzes müssen klar und... mehr lesen...
Begründung: 1.1. Mit Eingabe vom 5. Jänner 1990 stellte der Einschreiter A S (den der Präsident des Salzburger Landtags als Zeuge vor den Untersuchungsausschuß dieses Landtags vorgeladen hatte), gestützt auf Art140 Abs1 letzter Satz B-VG, den (Individual-)Antrag, der Verfassungsgerichtshof möge "hinsichtlich der Bestimmung des Art28 Abs4 des Salzburger Landes-Verfassungsgesetzes 1945 in der Fassung LGBl. Nummer 66/89 das Gesetzesprüfungsverfahren . . . (einleiten) und in der Fol... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art140 Abs1 / Individualantrag Sbg Landes-VerfassungsG 1945 VfGG §62 Abs1
Leitsatz: Zurückweisung eines Individualantrags eines vor den
Untersuchungsausschuß geladenen Zeugen auf Aufhebung des Art28 Abs4
Sbg. Landes-VerfassungsG 1945 über die Untersuchungsausschüsse;
überschießender Antrag; keine Nachteile iSd Antragsvorbringens ... mehr lesen...