Norm: B-VG Art57 Abs6 Halbsatz1StPO §281 Abs1 Z9 litb
Rechtssatz: Im Fall der Wiederwahl eines Abgeordneten zum Nationalrat (Landtag) wirkt die einmal rite erteilte Zustimmung des Nationalrates (Landtages) zur Strafverfolgung bis zur rechtskräftigen Beendigung des diese Tat betreffenden Strafverfahrens fort, ohne daß es einer nochmaligen Auslieferung des Abgeordneten durch den neu gewählten Vertretungskörper bedarf. Entschei... mehr lesen...
Norm: B-VG Art57 Abs6StPO §281 Abs1 Z9 litb
Rechtssatz: Das historisch gewachsene Instrument der außerberuflichen Immunität als Schutz des Parlaments gegen Funktionsbeeinträchtigungen durch Träger anderer Staatsgewalten gilt nach herrschender Lehre und Rechtsprechung als prozessual wirksames und vorübergehendes Verfolgungshindernis, das die Verfolgung eines Abgeordneten spätestens nach dessen Mandatsverlust nicht mehr hindert. Ihre Dauer ist mi... mehr lesen...