RS OGH 1994/3/17 12Os177/93 (12Os178/93)

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.03.1994
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Norm

B-VG Art57 Abs6
StPO §281 Abs1 Z9 litb

Rechtssatz

Das historisch gewachsene Instrument der außerberuflichen Immunität als Schutz des Parlaments gegen Funktionsbeeinträchtigungen durch Träger anderer Staatsgewalten gilt nach herrschender Lehre und Rechtsprechung als prozessual wirksames und vorübergehendes Verfolgungshindernis, das die Verfolgung eines Abgeordneten spätestens nach dessen Mandatsverlust nicht mehr hindert. Ihre Dauer ist mit dem Bestand der Mitgliedschaft zum Vertretungskörper, demnach als Ausfluß der Organstellung mit der Funktion als Abgeordneter - aber nicht mit der Legislaturperiode, Sitzungsperiode oder Wahlperiode oder Session - untrennbar verknüpft.

Entscheidungstexte

  • 12 Os 177/93
    Entscheidungstext OGH 17.03.1994 12 Os 177/93

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0053510

Dokumentnummer

JJR_19940317_OGH0002_0120OS00177_9300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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