Entscheidungsgründe: I. 1.a) Der Beschwerdeführer des zu B398/87 protokollierten Verfahrens wurde mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Berufungskommission in Disziplinarangelegenheiten bei der Bundes-Ingenieurkammer vom 23. Februar 1987 schuldig erkannt, durch Unterschreitung der verbindlich erklärten Gebührenordnung durch Abgabe eines Angebotes betreffend die Ausschreibung von Ziviltechnikerleistungen gegen Punkt 3,6. der Standesregeln verstoßen und ein Disziplinarverge... mehr lesen...
Index: 95 Technik95/06 Ziviltechniker
Norm: B-VG Art83 Abs2 B-VG Art144 Abs1 / Anlaßfall IngenieurkammerG §51 Abs2
Leitsatz: Gesetzmäßige Zusammensetzung der belangten Behörde; Anlaßfallwirkung
der Aufhebung eines Punktes der Standesregeln für Ziviltechniker
sowie der Feststellung der Gesetzwidrigkeit eines Teils einer
Verordnung der Bundes-Ingenieurkammer
Rechtssatz: Die belangte Berufungskommission in ... mehr lesen...