Der Beschwerdeführer steht als Gemeindebeamter der Verwendungsgruppe B in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Stadt XY, Oberösterreich; er war seit 1. Jänner 1977 beim Stadtamt mit der Kassenführung und seit 1. Juli 1978 mit der Leitung der Finanz- und Vermögensabteilung betraut. Mit Schreiben des Bürgermeisters vom 14. Juli 1986 wurde dem Beschwerdeführer mitgeteilt, daß beabsichtigt sei, ihn auf Grund seiner privaten wirtschaftlichen Verhältnisse und seiner mangelh... mehr lesen...
Index: L24004 Gemeindebedienstete Oberösterreich001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
Norm: B-VG Art51 Abs3;GdBedG OÖ 1982 §14;VwRallg;
Rechtssatz: Dem Dienstpostenplan an sich kann keine Außenwirkung iS eines Eingriffes in ein subjektives Recht oder der
Begründung: eines solchen beigemessen werden und es können subjektive Rechte daraus nicht abgeleitet werden, soweit nicht ausdrückli... mehr lesen...