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L24004 Gemeindebedienstete OberösterreichNorm
B-VG Art51 Abs3;Rechtssatz
Dem Dienstpostenplan an sich kann keine Außenwirkung iS eines Eingriffes in ein subjektives Recht oder der Begründung eines solchen beigemessen werden und es können subjektive Rechte daraus nicht abgeleitet werden, soweit nicht ausdrücklich anderes festgelegt ist.
Schlagworte
Verordnungen Verhältnis Verordnung - Bescheid VwRallg4European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989120181.X03Im RIS seit
11.07.2001