Norm: ABGB §2B-VG Art48B-VG Art49BGBlG §2 Abs5 Z1IPRG §4 Abs1
Rechtssatz: Zwischenstaatliche (sozialversicherungsrechtliche) Abkommen sind gemäß Art 48, 49 B-VG in Verbindung mit § 2 Abs 5 Z 1 BGBlG im Bundesgesetzblatt kundzumachen, sodaß es zufolge dieser allgemeinen Zugänglichkeit für jedermann (§ 2 ABGB) auch keiner Anfrage (vergleichbar etwa jener an das Bundesministerium für Justiz gemäß § 4 Abs 1 IPRG über fremdes = ausländisches Kollisi... mehr lesen...
Norm: ABGB §861ABGB §1096 CABGB §1104B-VG Art48B-VG Art50B-VG Art89
Rechtssatz: Die vertragliche Pflicht des Fischereipächters, den Fischbesatz durch jährliches Aussetzen von Setzlingen zu erhalten, ist kein Teil des Pachtschillings, sondern Erhaltungspflicht des Bestandobjektes ( Fischereirechtes ); der Pächter kann sich daher nicht auf widerrechtliches Ausfischen durch eine Besatzungsmacht oder auf einen "zur Gutmachung" von derlei Schäden de... mehr lesen...