Entscheidungsgründe: 1.1. Mit Eingabe vom 3. April 1989 beantragte der Beschwerdeführer, seinen Austritt aus dem Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien zu genehmigen. Denn seit der Gründung dieses Fonds im Jahre 1950 für selbständige Ärzte unter Einbeziehung der unselbständigen Ärzte im Jahre 1964 habe sich die sozialrechtliche Absicherung der Ärzteschaft und ihrer Angehörigen weitestgehend geändert. Da durch die Pflichtversicherungen nach dem ASVG und dem FSVG (GSVG) nicht nu... mehr lesen...
Index: 82 Gesundheitsrecht82/03 Ärzte, sonstiges Sanitätspersonal
Norm: B-VG Art7 Abs1 / Gesetz - Verw.akt B-VG Art144 Abs1 / Prüfungsmaßstab ÄrzteG §40 ÄrzteG §75 ÄrzteG §78 Abs1 AKG 1954 §5 Abs2 litc
Leitsatz: Keine Verfassungswidrigkeit der Einbeziehung von Ärzten in ein System
der beruflichen Altersversorgung neben der Versicherung nach ASVG und
FSVG; keine Verfassungswidrigkeit der Eingliederung von
unselbständig erwerbstätigen Ärz... mehr lesen...