Norm: B-VG Art15 Abs9: Sbg JagdG 1946 §24Sbg JagdG 1977 §31
Rechtssatz: Eine landesgesetzliche Beschränkung des Eigentümers eines Eigenjagdgebietes in seiner Verfügung über die Jagdausübungsbefugnis auf den Rechtsgeschäftstyp der Pacht unter Ausschluß anderer Rechtsgeschäftstypen, insbesondere unentgelticher Rechtsgeschäfte wäre verfassungsrechtlich zweifelhaft, weil das Entgelt für die Überlassung der Jagdausübungsbefugnis im Fall einer Eigenj... mehr lesen...
Norm: ABGB §6B-VG Art24StGB §1
Rechtssatz: a) Gewaltentrennung: Der Oberste Gerichtshof weist es von sich, einen mangelhaften oder unbefriedigenden Gesetzestext zu korrigieren oder zu ergänzen, d.h. Aufgaben zu übernehmen, die verfassungsgemäß nicht der vollziehenden, sondern ausschließlich der gesetzgebenden Gewalt zukommen (SZ 40/154, EvBl 1972/159 = JBl 1972,538, EvBl 1973/29, RiZ 1973,15). b) Ein Gesetz darf niemals extensiv zum Nachteil ei... mehr lesen...