Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 30.03.2021 Norm: Art. 20 B-VG §17 AVG §1 OöADIG
Rechtssatz: Im Zusammenhang mit Sachverständigengutachten ist generell zwischen Befundaufnahme und der darauf aufbauenden eigentlichen Gutachtenserstellung zu unterscheiden, nämlich dahin, dass (lediglich) Erstere eine Tatsachenfeststellung, Letztere hingegen eine daraus abgeleitete schlussfolgernde (Be )Wertung dieser Fakten ve... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 22.02.2021 Norm: Art. 20 B-VG §17 AVG §1 OöADIG
Rechtssatz: *Dem vorliegenden Auskunftbegehren lässt sich nur rudimentär entnehmen, welche Tatsachenmitteilung(en) der Einschreiter eigentlich begehrt, weil dieses eine konkrete Bezeichnung bzw. Beschreibung jener Fakten (bzw. Wissenserklärungen), die von der Behörde in Erfahrung gebracht werden wollen, einerseits nicht enthält ... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich erkennt durch seine Richterin Mag. Ellmer über die Beschwerde von R L, vertreten durch Dr. G W, Rechtsanwalt, L, vom 11. Juli 2017 gegen den Bescheid des Stadtsenates der Landeshauptmannschaft Linz vom 3. Juli 2017, GZ: 0032601/2017 MDion RM, wegen Abweisung der beantragten Feststellung hinsichtlich der Rechtswidrigkeit einer erteilten Weisung nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung am 11. De... mehr lesen...