Norm: B-VG Art20 Abs2StGB §310
Rechtssatz: § 310 StGB erfordert keine spezielle (den Verschluß des betreffenden Geheimnisses umfaßende) Geheimhaltungsverpflichtung; die allgemeine Pflicht des Beamten zur Geheimhaltung (Art 20 Abs 2 B-VG) genügt. Entscheidungstexte 11 Os 145/80 Entscheidungstext OGH 19.11.1980 11 Os 145/80 Europea... mehr lesen...
Norm: B-VG Art20 Abs2DP §23
Rechtssatz: Ein (hier wegen Diebstahls) Angezeigter hat ein konkretes Recht auf Geheimhaltung der Anzeige durch die Polizei, da die Mitteilung zu seiner Diskriminierung führen kann. Entscheidungstexte 9 Os 56/71 Entscheidungstext OGH 17.06.1971 9 Os 56/71 Veröff: EvBl 1972/31 S 50 = RZ 1971,193 Europea... mehr lesen...
Norm: B-VG Art20 Abs2DP §23
Rechtssatz: Die pflichtwidrige Zugänglichmachung eines Polizeiaktes (Diebstahlsanzeige) schädigt sowohl den Staat in seinem Recht auf Wahrung des Amtsgeheimnisses als auch den Angezeigtem in seinem Anspruch, nicht diskriminiert zu werden. Entscheidungstexte 9 Os 56/71 Entscheidungstext OGH 17.06.1971 9 Os 56/71 Veröff: EvBl 1972/31 S 50 = RZ 1971,1... mehr lesen...
Norm: B-VG Art20 Abs2DP §23
Rechtssatz: Die gefährliche Eröffnung eines Amtsgeheimnisses verlangt weder die bisherige Unkenntnis des Mitteilungsempfängers noch die Kenntnisnahme des Geheimnisses überhaupt. Entscheidungstexte 9 Os 56/71 Entscheidungstext OGH 17.06.1971 9 Os 56/71 Veröff: EvBl 1972/31 S 50 = RZ 1971,193 European Ca... mehr lesen...
Norm: B-VG Art20 Abs2DP §23
Rechtssatz: Die pflichtwidrige Mitteilung einer der Amtsaufsicht anvertrauten Urkunde besteht nur in dolosen Zugänglichmachen des Inhalts der Urkunde; ein Amtsgeheimnis braucht damit nicht eröffnet werden. Entscheidungstexte 9 Os 56/71 Entscheidungstext OGH 17.06.1971 9 Os 56/71 Veröff: EvBl 1972/31 S 50 = RZ 1971,193 ... mehr lesen...
Norm: B-VG Art20 Abs2DP §23
Rechtssatz: Das Recht auf Wahrung des Amtsgeheimnisses ist ein konkretes Recht des Staates. Entscheidungstexte 9 Os 56/71 Entscheidungstext OGH 17.06.1971 9 Os 56/71 Veröff: EvBl 1972/31 S 50 = RZ 1971,193 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0053428 Dokume... mehr lesen...
Norm: B-VG Art20 Abs2MRK Art6 V1MRK Art6 Abs1 II5b1MRK Art6 Abs3 litd IV4StPO §151 Z2StPO §252StPO §258StPO §281 Z3
Rechtssatz: Der Unmittelbarkeitsgrundsatz gilt im österreichischen Strafverfahrensrecht nur mit Einschränkungen. Er ist aber nicht nur formal, sondern auch materiell zu verstehen, dh, daß nach Möglichkeit das tatnächste Beweismittel heranzuziehen, und ihm der Vorzug vor tatfernen zu geben ist. Jedoch kennt das österreichische Stra... mehr lesen...