Norm
B-VG Art20 Abs2Rechtssatz
Die pflichtwidrige Zugänglichmachung eines Polizeiaktes (Diebstahlsanzeige) schädigt sowohl den Staat in seinem Recht auf Wahrung des Amtsgeheimnisses als auch den Angezeigtem in seinem Anspruch, nicht diskriminiert zu werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0053422Dokumentnummer
JJR_19710617_OGH0002_0090OS00056_7100000_002