Entscheidungsgründe: Der am 22. 7. 1927 geborene Kläger war seit dem Jahr 1952 bis zu seiner, aus gesundheitlichen Gründen erfolgten, Versetzung in den Ruhestand per 13. 1. 1974 Angestellter der Beklagten. Auf sein Dienst- und Ruhestandsverhältnis finden die Bestimmungen der Dienstordnung A für die Angestellten bei den Sozialversicherungsträgern Österreichs (DO.A) Anwendung. Der Kläger bezieht seit dem Eintritt der Berufsunfähigkeit von der Pensionsversicherungsanstalt (zuvor: Pens... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist selbständiger Facharzt für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde und Vertragsarzt der Gebietskrankenkasse. Er ist Mitglied der beklagten Kammer und damit verpflichtet, Kammerumlagen und -beiträge zu entrichten. Die Einhebung dieser Beiträge erfolgt dergestalt, dass die Beklagte der in direkter Honorarverrechnung mit dem Kläger stehenden Gebietskrankenkasse den nach ihrer Berechnung von diesem zu entrichtenden Gesamtbetrag ("Ärztekammereinbehalt") bekan... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat die Frage der Wirksamkeit von Kollektivvertragsbestimmungen, mit denen eine Änderung der früher geltenden Pensionsanpassungsklausel in der Dienstordnung A für die Angestellten bei den Sozialversicherungsträgern Österreichs (DO.A) und der Dienstordnung B für die Ärzte und Dentisten bei den Sozialversicherungsträgern Österreichs (DO.B) herbeigeführt wurde, zutreffend bejaht. Es reicht dah... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat die Frage der Wirksamkeit der Kollektivvertragsbestimmung, mit der eine Änderung der früher geltenden Pensionsanpassungsklausel herbeigeführt wurde, zutreffend bejaht. Es reicht daher insofern aus, auf die Richtigkeit der eingehenden
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 510 Abs 3 ZPO). Das Berufungsgericht hat die Frage der Wirksamkeit der Kollektivvertragsbestimmung... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat die Frage der Wirksamkeit der Kollektivvertragsbestimmung, mit der eine Änderung der früher geltenden Pensionsanpassungsklausel herbeigeführt wurde, zutreffend bejaht. Es reicht daher insofern aus, auf die Richtigkeit der eingehenden
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 510 Abs 3 ZPO). Das Berufungsgericht hat die Frage der Wirksamkeit der Kollektivvertragsbestimmung... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat die Frage der Wirksamkeit der Kollektivvertragsbestimmung, mit der eine Änderung der früher geltenden Pensionsanpassungsklausel herbeigeführt wurde, zutreffend bejaht. Es reicht daher insofern aus, auf die Richtigkeit der eingehenden
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 510 Abs 3 ZPO). Das Berufungsgericht hat die Frage der Wirksamkeit der Kollektivvertragsbestimmung... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei beantragte am 26.Februar 1987 beim Finanzamt ***** gemäß § 240 Abs 3 BAO die Rückerstattung der in den Jahren 1984 bis 1986 entrichteten Zinsertragssteuer (ZESt) im Gesamtbetrag von 472.775,49 S. Diesen Antrag wies das Finanzamt mit Bescheid vom 16.März 1987, zugestellt an die klagende Partei am 17.März 1987, ab. Die von der klagenden Partei dagegen am 20. März 1987 erstattete und am 24.März 1987 bei der Abgabenbehörde erster Instanz eingelan... mehr lesen...
Vom Amt der Tiroler Landesregierung als Agrarbehörde erster Instanz wird in der KG B das Grundzusammenlegungsverfahren N durchgeführt. Der Kläger ist Eigentümer von Grundstücken, die in das Zusammenlegungsverfahren einbezogen wurden. Der Kläger begehrt die Verurteilung der beklagten Partei zur Bezahlung eines Betrages von 100 000 S und machte geltend, er habe gegen den Zusammenlegungsplan des Amtes der Tiroler Landesregierung vom 30. Jänner 1974 im März 1974 Berufung erhoben. Trotz ... mehr lesen...