Entscheidungsgründe: I. 1. Beim Verfassungsgerichtshof sind mehrere Verfahren über Beschwerden gegen Bescheide des Landeshauptmanns von Salzburg anhängig, mit denen über den Beschwerdeführer (als verantwortlichen Leiter eines Industriebetriebes) wegen Verletzung der ihm gem. §8 Abs1 des Bundesstatistikgesetzes 1965, BGBl. 91/1965 (im folgenden: BStatG) in Verbindung mit Vorschriften der Verordnung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 4. November 1969, mit der s... mehr lesen...
Index: 46 Statistik46/01 Bundesstatistikgesetz 1965
Norm: B-VG Art18 Abs2 BStatG Anhang Abschnitt I und II IndustriestatistikV, BGBl 1969/406 §4, §5
Leitsatz: Ausreichende gesetzliche Deckung der in der IndustriestatistikV
festgelegten Erhebungen in den Bestimmungen des Anhangs zum BStatG;
kein Verstoß gegen das Grundrecht auf Datenschutz; Erforderlichkeit
der Angaben im Interesse des wirtschaftlichen Wohles des Landes ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Beim Verfassungsgerichtshof sind mehrere Verfahren über Beschwerden gegen Bescheide des Landeshauptmanns von Salzburg anhängig, mit denen über den Beschwerdeführer (als verantwortlichen Leiter eines Industriebetriebes) wegen Verletzung der ihm gem. §8 Abs1 des Bundesstatistikgesetzes 1965, BGBl. 91/1965 (im folgenden: BStatG) in Verbindung mit Vorschriften der Verordnung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 4. November 1969, mit der s... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Beim Verfassungsgerichtshof sind mehrere Verfahren über Beschwerden gegen Bescheide des Landeshauptmanns von Salzburg anhängig, mit denen über den Beschwerdeführer (als verantwortlichen Leiter eines Industriebetriebes) wegen Verletzung der ihm gem. §8 Abs1 des Bundesstatistikgesetzes 1965, BGBl. 91/1965 (im folgenden: BStatG) in Verbindung mit Vorschriften der Verordnung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 4. November 1969, mit der s... mehr lesen...
Index: 46 Statistik46/01 Bundesstatistikgesetz 1965
Norm: B-VG Art18 Abs2 BStatG Anhang Abschnitt I und II IndustriestatistikV, BGBl 1969/406 §4, §5
Leitsatz: Ausreichende gesetzliche Deckung der in der IndustriestatistikV
festgelegten Erhebungen in den Bestimmungen des Anhangs zum BStatG;
kein Verstoß gegen das Grundrecht auf Datenschutz; Erforderlichkeit
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Entscheidungsgründe: I. 1. Beim Verfassungsgerichtshof sind mehrere Verfahren über Beschwerden gegen Bescheide des Landeshauptmanns von Salzburg anhängig, mit denen über den Beschwerdeführer (als verantwortlichen Leiter eines Industriebetriebes) wegen Verletzung der ihm gem. §8 Abs1 des Bundesstatistikgesetzes 1965, BGBl. 91/1965 (im folgenden: BStatG) in Verbindung mit Vorschriften der Verordnung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 4. November 1969, mit der s... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Beim Verfassungsgerichtshof sind mehrere Verfahren über Beschwerden gegen Bescheide des Landeshauptmanns von Salzburg anhängig, mit denen über den Beschwerdeführer (als verantwortlichen Leiter eines Industriebetriebes) wegen Verletzung der ihm gem. §8 Abs1 des Bundesstatistikgesetzes 1965, BGBl. 91/1965 (im folgenden: BStatG) in Verbindung mit Vorschriften der Verordnung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 4. November 1969, mit der s... mehr lesen...
Index: 46 Statistik46/01 Bundesstatistikgesetz 1965
Norm: B-VG Art18 Abs2 BStatG Anhang Abschnitt I und II IndustriestatistikV, BGBl 1969/406 §4, §5
Leitsatz: Ausreichende gesetzliche Deckung der in der IndustriestatistikV
festgelegten Erhebungen in den Bestimmungen des Anhangs zum BStatG;
kein Verstoß gegen das Grundrecht auf Datenschutz; Erforderlichkeit
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Entscheidungsgründe: I. 1. Beim Verfassungsgerichtshof sind mehrere Verfahren über Beschwerden gegen Bescheide des Landeshauptmanns von Salzburg anhängig, mit denen über den Beschwerdeführer (als verantwortlichen Leiter eines Industriebetriebes) wegen Verletzung der ihm gem. §8 Abs1 des Bundesstatistikgesetzes 1965, BGBl. 91/1965 (im folgenden: BStatG) in Verbindung mit Vorschriften der Verordnung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 4. November 1969, mit der s... mehr lesen...
Index: 46 Statistik46/01 Bundesstatistikgesetz 1965
Norm: B-VG Art18 Abs2 BStatG Anhang Abschnitt I und II IndustriestatistikV, BGBl 1969/406 §4, §5
Leitsatz: Ausreichende gesetzliche Deckung der in der IndustriestatistikV
festgelegten Erhebungen in den Bestimmungen des Anhangs zum BStatG;
kein Verstoß gegen das Grundrecht auf Datenschutz; Erforderlichkeit
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Index: 46 Statistik46/01 Bundesstatistikgesetz 1965
Norm: B-VG Art18 Abs2 BStatG Anhang Abschnitt I und II IndustriestatistikV, BGBl 1969/406 §4, §5
Leitsatz: Ausreichende gesetzliche Deckung der in der IndustriestatistikV
festgelegten Erhebungen in den Bestimmungen des Anhangs zum BStatG;
kein Verstoß gegen das Grundrecht auf Datenschutz; Erforderlichkeit
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Index: 46 Statistik46/01 Bundesstatistikgesetz 1965
Norm: B-VG Art18 Abs2 BStatG Anhang Abschnitt I und II IndustriestatistikV, BGBl 1969/406 §4, §5
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festgelegten Erhebungen in den Bestimmungen des Anhangs zum BStatG;
kein Verstoß gegen das Grundrecht auf Datenschutz; Erforderlichkeit
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Norm: B-VG Art18 Abs2 BStatG Anhang Abschnitt I und II IndustriestatistikV, BGBl 1969/406 §4, §5
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Norm: B-VG Art18 Abs2 BStatG Anhang Abschnitt I und II IndustriestatistikV, BGBl 1969/406 §4, §5
Leitsatz: Ausreichende gesetzliche Deckung der in der IndustriestatistikV
festgelegten Erhebungen in den Bestimmungen des Anhangs zum BStatG;
kein Verstoß gegen das Grundrecht auf Datenschutz; Erforderlichkeit
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Norm: B-VG Art18 Abs2 BStatG Anhang Abschnitt I und II IndustriestatistikV, BGBl 1969/406 §4, §5
Leitsatz: Ausreichende gesetzliche Deckung der in der IndustriestatistikV
festgelegten Erhebungen in den Bestimmungen des Anhangs zum BStatG;
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Norm: B-VG Art18 Abs2 BStatG Anhang Abschnitt I und II IndustriestatistikV, BGBl 1969/406 §4, §5
Leitsatz: Ausreichende gesetzliche Deckung der in der IndustriestatistikV
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Leitsatz: Ausreichende gesetzliche Deckung der in der IndustriestatistikV
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Norm: B-VG Art18 Abs2 BStatG Anhang Abschnitt I und II IndustriestatistikV, BGBl 1969/406 §4, §5
Leitsatz: Ausreichende gesetzliche Deckung der in der IndustriestatistikV
festgelegten Erhebungen in den Bestimmungen des Anhangs zum BStatG;
kein Verstoß gegen das Grundrecht auf Datenschutz; Erforderlichkeit
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Norm: B-VG Art18 Abs2 BStatG Anhang Abschnitt I und II IndustriestatistikV, BGBl 1969/406 §4, §5
Leitsatz: Ausreichende gesetzliche Deckung der in der IndustriestatistikV
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Norm: B-VG Art18 Abs2 BStatG Anhang Abschnitt I und II IndustriestatistikV, BGBl 1969/406 §4, §5
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Norm: B-VG Art18 Abs2 BStatG Anhang Abschnitt I und II IndustriestatistikV, BGBl 1969/406 §4, §5
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festgelegten Erhebungen in den Bestimmungen des Anhangs zum BStatG;
kein Verstoß gegen das Grundrecht auf Datenschutz; Erforderlichkeit
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Index: 46 Statistik46/01 Bundesstatistikgesetz 1965
Norm: B-VG Art18 Abs2 BStatG Anhang Abschnitt I und II IndustriestatistikV, BGBl 1969/406 §4, §5
Leitsatz: Ausreichende gesetzliche Deckung der in der IndustriestatistikV
festgelegten Erhebungen in den Bestimmungen des Anhangs zum BStatG;
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