Entscheidungsgründe: I. 1. Beim Verwaltungsgerichtshof ist ein Verfahren über eine Beschwerde der H F GesmbH gegen einen Bescheid der NÖ. Landesregierung anhängig, mit dem der H F GesmbH die Erteilung der Überprüfungsbefugnis gemäß §6 Abs8 des NÖ. Luftreinhaltegesetzes, LGBl. 8100-0, in Verbindung mit §4 Abs1 der Verordnung der NÖ. Landesregierung über die Überprüfung von Feuerungsanlagen, LGBl. 8100/1-0, verweigert wurde. In der
Begründung: dieses vor dem Verwaltungsgerichtshof ang... mehr lesen...
Index: L8 Boden- und VerkehrsrechtL8100 Immission, Luftreinhaltung, Schwefelgehalt im Heizöl
Norm: B-VG Art18 Abs2 B-VG Art139 Abs5 / Fristsetzung Nö LuftreinhalteG §6 Abs8 Verordnung der Niederösterreichischen Landesregierung über die Überprüfung von Feuerungsanlagen vom 2.6.1987, LGBL 8100/1-0 §4 Abs1 Z2
Leitsatz: Aufhebung einer Bestimmung einer Durchführungsverordnung zum NöLuftreinhalteG als gesetzwidrig wegen Beschränkung der Mögl... mehr lesen...