Entscheidungsgründe: 1.1. Die Volksanwaltschaft stellte am 2. März 1995 zum AZ KV 1/95 mit Berufung auf Art148 f B-VG iVm §36 g VerfGG 1953 den Antrag, der Verfassungsgerichtshof möge feststellen, daß "die Überprüfung der Einrichtung einer Beschwerde- und Auskunftsstelle ('Steuerombudsmann') und der Abschluß eines Werkvertrages durch den Bundesminister für Finanzen als Akt der Bundesverwaltung gemäß Art148 a Abs1 und 2 B-VG in die Zuständigkeit der Volksanwaltschaft fällt un... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art148a Abs1B-VG Art148a Abs2B-VG Art148f
Leitsatz: Zuständigkeit der Volksanwaltschaft zur Prüfung vermuteter Mißstände
in der Verwaltung des Bundes von Amts wegen ohne eine Beschwerde,
vorliegendenfalls bei Einrichtung eines Steuerombudsmannes durch das
Bundesministerium für Finanzen
Rechtssatz: Die Volks... mehr lesen...