Entscheidungsgründe: I. 1. Die Beschwerdeführerin steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Sie wurde mit Wirksamkeit vom 1. Dezember 1997 zur Leiterin der Sektion II im (damaligen) Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr bestellt. Mit schriftlicher Erklärung vom 27. März 1998 bewirkte sie gemäß §254 Abs1 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 (im Folgenden: BDG) - mit 1. Jänner 1998 - ihre Überleitung in den Allgemeinen Verwaltungsdienst; im Hinblick dara... mehr lesen...
Index: 63 Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979
Norm: B-VG Art147 Abs2BDG 1979 §40
Leitsatz: Verletzung im Recht auf Beibehaltung der beamtenrechtlichen Stellung
(mit Ausnahme der Außerdienststellung und des Entfalls der Bezüge)
bei Ernennung zum Mitglied des Verfassungsgerichtshofes durch
Abberufung der Beschwerdeführerin von ihrer bisherigen Verwendung;
keine Anwendbarkeit der dienstrechtlichen B... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I.A. Das Bundesgesetz vom 11. April 1975 über die Organisation der Universitäten (Universitäts-Organisationsgesetz - UOG), BGBl. 258/1975, ist im allgemeinen - besondere Bestimmungen können hier außer Betracht bleiben - mit Beginn des Studienjahres 1975/76 (d.i. gem. §19 des Allgemeinen Hochschul-Studiengesetzes, BGBl. 177/1966, mit 1. Oktober 1975) in Kraft getreten. Gem. §12 Abs3 UOG gliedert sich die Universität Innsbruck in sieben Fakultäten, darunter di... mehr lesen...
Index: 72 Wissenschaft, Hochschulen72/01 Hochschulorganisation
Norm: B-VG Art18 Abs1B-VG Art134 Abs3B-VG Art140 Abs1 / AllgB-VG Art140 Abs1 / PräjudizialitätB-VG Art147 Abs2, Art147 Abs3UOG §5 Abs7UOG §12 Abs3 litb, §12 Abs3 litcUOG §30 Abs4, §30 Abs5UOG §111 Abs4 erster Satz
Rechtssatz: UOG; Zuordnung von Universitätsprofessoren zu den Nachfolgefakultäten; Zugehörigkeit zu einem Fakultätskollegium B-VG; Art134 Abs3 ... mehr lesen...