Entscheidungen zu § artikel144 Abs. 6 B-VG

Verfassungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-30 von 55

TE Vfgh Erkenntnis 1990/10/12 B1424/89

Entscheidungsgründe: I. Die beschwerdeführende GesmbH und Co KG beschäftigt sich mit der Planung, Montage und Wartung von Elektroanlagen und beantragte im Februar 1989 beim Landesarbeitsamt Niederösterreich gemäß §11 AusländerbeschäftigungsG, BGBl. 218/1975 (AuslBG), die Ausstellung von Sicherungsbescheinigungen für sieben polnische Staatsangehörige. Dieser Antrag wurde mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Bundesministers für Arbeit und Soziales unter Hinweis auf die Aus... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Erkenntnis | 12.10.1990

RS Vfgh 1990/10/12 B1424/89

Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung62/01 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Anlaßfall B-VG Art83 Abs2 AuslBG §20 Abs1 AuslBG §4 Abs6
Rechtssatz: Verletzung im Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter. Anlaßfallwirkung der Aufhebung des §12 Abs1 und von Teilen des §12 Abs2 AuslBG sowie von Teilen der auf die aufgehobenen Gesetzesbestimmungen gestützten Kontingentierungsverordnung mit E v 12.10.90... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 12.10.1990

TE Vfgh Beschluss 1990/3/7 B1601/88, B116/90

Begründung: 1.1. J S begehrte in seinen - zu B1601/88 und B116/90 protokollierten - Beschwerden an den Verfassungsgerichtshof gemäß Art144 Abs1 B-VG die kostenpflichtige Feststellung, er sei I. am 12. August 1988 in Wien durch (der Bundespolizeidirektion Wien als belangter Behörde zuzurechnende) Amtshandlungen, nämlich a) seine Festnahme und Anhaltung in Haft, b) körperliche Mißhandlung (Versetzen von Tritten und Stockhieben) sowie c) Eindringen in seine Wohnung im Haus 1060 Wie... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 07.03.1990

TE Vfgh Beschluss 1990/3/7 B1601/88, B116/90

Begründung: 1.1. J S begehrte in seinen - zu B1601/88 und B116/90 protokollierten - Beschwerden an den Verfassungsgerichtshof gemäß Art144 Abs1 B-VG die kostenpflichtige Feststellung, er sei I. am 12. August 1988 in Wien durch (der Bundespolizeidirektion Wien als belangter Behörde zuzurechnende) Amtshandlungen, nämlich a) seine Festnahme und Anhaltung in Haft, b) körperliche Mißhandlung (Versetzen von Tritten und Stockhieben) sowie c) Eindringen in seine Wohnung im Haus 1060 Wie... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 07.03.1990

TE Vfgh Beschluss 1990/3/7 B1601/88, B116/90

Begründung: 1.1. J S begehrte in seinen - zu B1601/88 und B116/90 protokollierten - Beschwerden an den Verfassungsgerichtshof gemäß Art144 Abs1 B-VG die kostenpflichtige Feststellung, er sei I. am 12. August 1988 in Wien durch (der Bundespolizeidirektion Wien als belangter Behörde zuzurechnende) Amtshandlungen, nämlich a) seine Festnahme und Anhaltung in Haft, b) körperliche Mißhandlung (Versetzen von Tritten und Stockhieben) sowie c) Eindringen in seine Wohnung im Haus 1060 Wie... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 07.03.1990

TE Vfgh Beschluss 1990/3/7 B1601/88, B116/90

Begründung: 1.1. J S begehrte in seinen - zu B1601/88 und B116/90 protokollierten - Beschwerden an den Verfassungsgerichtshof gemäß Art144 Abs1 B-VG die kostenpflichtige Feststellung, er sei I. am 12. August 1988 in Wien durch (der Bundespolizeidirektion Wien als belangter Behörde zuzurechnende) Amtshandlungen, nämlich a) seine Festnahme und Anhaltung in Haft, b) körperliche Mißhandlung (Versetzen von Tritten und Stockhieben) sowie c) Eindringen in seine Wohnung im Haus 1060 Wie... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 07.03.1990

TE Vfgh Beschluss 1990/3/7 B1601/88, B116/90

Begründung: 1.1. J S begehrte in seinen - zu B1601/88 und B116/90 protokollierten - Beschwerden an den Verfassungsgerichtshof gemäß Art144 Abs1 B-VG die kostenpflichtige Feststellung, er sei I. am 12. August 1988 in Wien durch (der Bundespolizeidirektion Wien als belangter Behörde zuzurechnende) Amtshandlungen, nämlich a) seine Festnahme und Anhaltung in Haft, b) körperliche Mißhandlung (Versetzen von Tritten und Stockhieben) sowie c) Eindringen in seine Wohnung im Haus 1060 Wie... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 07.03.1990

TE Vfgh Beschluss 1990/3/7 B1601/88, B116/90

Begründung: 1.1. J S begehrte in seinen - zu B1601/88 und B116/90 protokollierten - Beschwerden an den Verfassungsgerichtshof gemäß Art144 Abs1 B-VG die kostenpflichtige Feststellung, er sei I. am 12. August 1988 in Wien durch (der Bundespolizeidirektion Wien als belangter Behörde zuzurechnende) Amtshandlungen, nämlich a) seine Festnahme und Anhaltung in Haft, b) körperliche Mißhandlung (Versetzen von Tritten und Stockhieben) sowie c) Eindringen in seine Wohnung im Haus 1060 Wie... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 07.03.1990

TE Vfgh Beschluss 1990/3/7 B1601/88, B116/90

Begründung: 1.1. J S begehrte in seinen - zu B1601/88 und B116/90 protokollierten - Beschwerden an den Verfassungsgerichtshof gemäß Art144 Abs1 B-VG die kostenpflichtige Feststellung, er sei I. am 12. August 1988 in Wien durch (der Bundespolizeidirektion Wien als belangter Behörde zuzurechnende) Amtshandlungen, nämlich a) seine Festnahme und Anhaltung in Haft, b) körperliche Mißhandlung (Versetzen von Tritten und Stockhieben) sowie c) Eindringen in seine Wohnung im Haus 1060 Wie... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 07.03.1990

TE Vfgh Beschluss 1990/3/7 B1601/88, B116/90

Begründung: 1.1. J S begehrte in seinen - zu B1601/88 und B116/90 protokollierten - Beschwerden an den Verfassungsgerichtshof gemäß Art144 Abs1 B-VG die kostenpflichtige Feststellung, er sei I. am 12. August 1988 in Wien durch (der Bundespolizeidirektion Wien als belangter Behörde zuzurechnende) Amtshandlungen, nämlich a) seine Festnahme und Anhaltung in Haft, b) körperliche Mißhandlung (Versetzen von Tritten und Stockhieben) sowie c) Eindringen in seine Wohnung im Haus 1060 Wie... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 07.03.1990

TE Vfgh Beschluss 1990/3/7 B1601/88, B116/90

Begründung: 1.1. J S begehrte in seinen - zu B1601/88 und B116/90 protokollierten - Beschwerden an den Verfassungsgerichtshof gemäß Art144 Abs1 B-VG die kostenpflichtige Feststellung, er sei I. am 12. August 1988 in Wien durch (der Bundespolizeidirektion Wien als belangter Behörde zuzurechnende) Amtshandlungen, nämlich a) seine Festnahme und Anhaltung in Haft, b) körperliche Mißhandlung (Versetzen von Tritten und Stockhieben) sowie c) Eindringen in seine Wohnung im Haus 1060 Wie... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 07.03.1990

TE Vfgh Beschluss 1990/3/7 B1601/88, B116/90

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Entscheidung | Vfgh Beschluss | 07.03.1990

TE Vfgh Beschluss 1990/3/7 B1601/88, B116/90

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Entscheidung | Vfgh Beschluss | 07.03.1990

TE Vfgh Beschluss 1990/3/7 B1601/88, B116/90

Begründung: 1.1. J S begehrte in seinen - zu B1601/88 und B116/90 protokollierten - Beschwerden an den Verfassungsgerichtshof gemäß Art144 Abs1 B-VG die kostenpflichtige Feststellung, er sei I. am 12. August 1988 in Wien durch (der Bundespolizeidirektion Wien als belangter Behörde zuzurechnende) Amtshandlungen, nämlich a) seine Festnahme und Anhaltung in Haft, b) körperliche Mißhandlung (Versetzen von Tritten und Stockhieben) sowie c) Eindringen in seine Wohnung im Haus 1060 Wie... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 07.03.1990

TE Vfgh Beschluss 1990/3/7 B1601/88, B116/90

Begründung: 1.1. J S begehrte in seinen - zu B1601/88 und B116/90 protokollierten - Beschwerden an den Verfassungsgerichtshof gemäß Art144 Abs1 B-VG die kostenpflichtige Feststellung, er sei I. am 12. August 1988 in Wien durch (der Bundespolizeidirektion Wien als belangter Behörde zuzurechnende) Amtshandlungen, nämlich a) seine Festnahme und Anhaltung in Haft, b) körperliche Mißhandlung (Versetzen von Tritten und Stockhieben) sowie c) Eindringen in seine Wohnung im Haus 1060 Wie... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 07.03.1990

TE Vfgh Beschluss 1990/3/7 B1601/88, B116/90

Begründung: 1.1. J S begehrte in seinen - zu B1601/88 und B116/90 protokollierten - Beschwerden an den Verfassungsgerichtshof gemäß Art144 Abs1 B-VG die kostenpflichtige Feststellung, er sei I. am 12. August 1988 in Wien durch (der Bundespolizeidirektion Wien als belangter Behörde zuzurechnende) Amtshandlungen, nämlich a) seine Festnahme und Anhaltung in Haft, b) körperliche Mißhandlung (Versetzen von Tritten und Stockhieben) sowie c) Eindringen in seine Wohnung im Haus 1060 Wie... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 07.03.1990

TE Vfgh Beschluss 1990/3/7 B1601/88, B116/90

Begründung: 1.1. J S begehrte in seinen - zu B1601/88 und B116/90 protokollierten - Beschwerden an den Verfassungsgerichtshof gemäß Art144 Abs1 B-VG die kostenpflichtige Feststellung, er sei I. am 12. August 1988 in Wien durch (der Bundespolizeidirektion Wien als belangter Behörde zuzurechnende) Amtshandlungen, nämlich a) seine Festnahme und Anhaltung in Haft, b) körperliche Mißhandlung (Versetzen von Tritten und Stockhieben) sowie c) Eindringen in seine Wohnung im Haus 1060 Wie... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 07.03.1990

TE Vfgh Beschluss 1990/3/7 B1601/88, B116/90

Begründung: 1.1. J S begehrte in seinen - zu B1601/88 und B116/90 protokollierten - Beschwerden an den Verfassungsgerichtshof gemäß Art144 Abs1 B-VG die kostenpflichtige Feststellung, er sei I. am 12. August 1988 in Wien durch (der Bundespolizeidirektion Wien als belangter Behörde zuzurechnende) Amtshandlungen, nämlich a) seine Festnahme und Anhaltung in Haft, b) körperliche Mißhandlung (Versetzen von Tritten und Stockhieben) sowie c) Eindringen in seine Wohnung im Haus 1060 Wie... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 07.03.1990

TE Vfgh Beschluss 1990/3/7 B1601/88, B116/90

Begründung: 1.1. J S begehrte in seinen - zu B1601/88 und B116/90 protokollierten - Beschwerden an den Verfassungsgerichtshof gemäß Art144 Abs1 B-VG die kostenpflichtige Feststellung, er sei I. am 12. August 1988 in Wien durch (der Bundespolizeidirektion Wien als belangter Behörde zuzurechnende) Amtshandlungen, nämlich a) seine Festnahme und Anhaltung in Haft, b) körperliche Mißhandlung (Versetzen von Tritten und Stockhieben) sowie c) Eindringen in seine Wohnung im Haus 1060 Wie... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 07.03.1990

TE Vfgh Beschluss 1990/3/7 B1601/88, B116/90

Begründung: 1.1. J S begehrte in seinen - zu B1601/88 und B116/90 protokollierten - Beschwerden an den Verfassungsgerichtshof gemäß Art144 Abs1 B-VG die kostenpflichtige Feststellung, er sei I. am 12. August 1988 in Wien durch (der Bundespolizeidirektion Wien als belangter Behörde zuzurechnende) Amtshandlungen, nämlich a) seine Festnahme und Anhaltung in Haft, b) körperliche Mißhandlung (Versetzen von Tritten und Stockhieben) sowie c) Eindringen in seine Wohnung im Haus 1060 Wie... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 07.03.1990

TE Vfgh Beschluss 1990/3/7 B1601/88, B116/90

Begründung: 1.1. J S begehrte in seinen - zu B1601/88 und B116/90 protokollierten - Beschwerden an den Verfassungsgerichtshof gemäß Art144 Abs1 B-VG die kostenpflichtige Feststellung, er sei I. am 12. August 1988 in Wien durch (der Bundespolizeidirektion Wien als belangter Behörde zuzurechnende) Amtshandlungen, nämlich a) seine Festnahme und Anhaltung in Haft, b) körperliche Mißhandlung (Versetzen von Tritten und Stockhieben) sowie c) Eindringen in seine Wohnung im Haus 1060 Wie... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 07.03.1990

TE Vfgh Beschluss 1990/3/7 B1601/88, B116/90

Begründung: 1.1. J S begehrte in seinen - zu B1601/88 und B116/90 protokollierten - Beschwerden an den Verfassungsgerichtshof gemäß Art144 Abs1 B-VG die kostenpflichtige Feststellung, er sei I. am 12. August 1988 in Wien durch (der Bundespolizeidirektion Wien als belangter Behörde zuzurechnende) Amtshandlungen, nämlich a) seine Festnahme und Anhaltung in Haft, b) körperliche Mißhandlung (Versetzen von Tritten und Stockhieben) sowie c) Eindringen in seine Wohnung im Haus 1060 Wie... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 07.03.1990

TE Vfgh Beschluss 1990/3/7 B1601/88, B116/90

Begründung: 1.1. J S begehrte in seinen - zu B1601/88 und B116/90 protokollierten - Beschwerden an den Verfassungsgerichtshof gemäß Art144 Abs1 B-VG die kostenpflichtige Feststellung, er sei I. am 12. August 1988 in Wien durch (der Bundespolizeidirektion Wien als belangter Behörde zuzurechnende) Amtshandlungen, nämlich a) seine Festnahme und Anhaltung in Haft, b) körperliche Mißhandlung (Versetzen von Tritten und Stockhieben) sowie c) Eindringen in seine Wohnung im Haus 1060 Wie... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 07.03.1990

RS Vfgh 1990/3/7 B1601/88, B116/90

Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb StPO §175 StPO §176 Abs1 VfGG §88 Wr BauO 1930 §129 Abs6
Leitsatz: Zurückweisung einer Beschwerde gegen eine aufgrund eines richterlichen Befehls erfolgte polizeiliche Festnahme und Haftanhaltung sowie gegen das polizeiliche Eindringen in eine Wohnung mangels Zuständigkeit des VfGH; keine... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 07.03.1990

RS Vfgh 1990/3/7 B1601/88, B116/90

Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb StPO §175 StPO §176 Abs1 VfGG §88 Wr BauO 1930 §129 Abs6
Leitsatz: Zurückweisung einer Beschwerde gegen eine aufgrund eines richterlichen Befehls erfolgte polizeiliche Festnahme und Haftanhaltung sowie gegen das polizeiliche Eindringen in eine Wohnung mangels Zuständigkeit des VfGH; keine... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 07.03.1990

RS Vfgh 1990/3/7 B1601/88, B116/90

Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb StPO §175 StPO §176 Abs1 VfGG §88 Wr BauO 1930 §129 Abs6
Leitsatz: Zurückweisung einer Beschwerde gegen eine aufgrund eines richterlichen Befehls erfolgte polizeiliche Festnahme und Haftanhaltung sowie gegen das polizeiliche Eindringen in eine Wohnung mangels Zuständigkeit des VfGH; keine... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 07.03.1990

RS Vfgh 1990/3/7 B1601/88, B116/90

Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb StPO §175 StPO §176 Abs1 VfGG §88 Wr BauO 1930 §129 Abs6
Leitsatz: Zurückweisung einer Beschwerde gegen eine aufgrund eines richterlichen Befehls erfolgte polizeiliche Festnahme und Haftanhaltung sowie gegen das polizeiliche Eindringen in eine Wohnung mangels Zuständigkeit des VfGH; keine... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 07.03.1990

RS Vfgh 1990/3/7 B1601/88, B116/90

Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb StPO §175 StPO §176 Abs1 VfGG §88 Wr BauO 1930 §129 Abs6
Leitsatz: Zurückweisung einer Beschwerde gegen eine aufgrund eines richterlichen Befehls erfolgte polizeiliche Festnahme und Haftanhaltung sowie gegen das polizeiliche Eindringen in eine Wohnung mangels Zuständigkeit des VfGH; keine... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 07.03.1990

RS Vfgh 1990/3/7 B1601/88, B116/90

Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb StPO §175 StPO §176 Abs1 VfGG §88 Wr BauO 1930 §129 Abs6
Leitsatz: Zurückweisung einer Beschwerde gegen eine aufgrund eines richterlichen Befehls erfolgte polizeiliche Festnahme und Haftanhaltung sowie gegen das polizeiliche Eindringen in eine Wohnung mangels Zuständigkeit des VfGH; keine... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 07.03.1990

RS Vfgh 1990/3/7 B1601/88, B116/90

Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb StPO §175 StPO §176 Abs1 VfGG §88 Wr BauO 1930 §129 Abs6
Leitsatz: Zurückweisung einer Beschwerde gegen eine aufgrund eines richterlichen Befehls erfolgte polizeiliche Festnahme und Haftanhaltung sowie gegen das polizeiliche Eindringen in eine Wohnung mangels Zuständigkeit des VfGH; keine... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 07.03.1990

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