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62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
B-VG Art144 Abs1 / Anlaßfall B-VG Art83 Abs2 AuslBG §20 Abs1 AuslBG §4 Abs6Rechtssatz
Verletzung im Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter.
Anlaßfallwirkung der Aufhebung des §12 Abs1 und von Teilen des §12 Abs2 AuslBG sowie von Teilen der auf die aufgehobenen Gesetzesbestimmungen gestützten Kontingentierungsverordnung mit E v 12.10.90, G146/90, V211/90.
Zuständigkeit des Arbeitsamtes gem. §20 Abs1 AuslBG zur Entscheidung über Anträge nach dem AuslBG und nicht des Landesarbeitsamtes, wie in den Fällen des §4 Abs6 AuslBG; keine Anwendbarkeit der Kontingentierungsverordnung im vorliegenden Fall mehr, deren Überschreitung das Verfahren nach §4 Abs6 AuslBG ausgelöst hat.
Schlagworte
Arbeitsrecht, Ausländerbeschäftigung, Behördenzuständigkeit, VfGH / AnlaßfallEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1990:B1424.1989Dokumentnummer
JFR_10098988_89B01424_01