Norm: B-VG Art142B-VG Art143OrgHG §8
Rechtssatz: Die Zuständigkeit der Zivilgerichte für Ersatzansprüche nach dem OrgHG schließt die Geltendmachung von Ersatzansprüchen vor dem Verfassungsgerichthof (Anklage gegen den Landeshauptmann oder dessen Stellvertreter nach den Art 142, 143 B-VG) nicht aus. Der Rechtsweg ist daher in diesen Fällen jedenfalls auch zulässig. Entscheidungstexte 9 ObA 2300... mehr lesen...
Norm: B-VG Art74B-VG Art76B-VG Art142B-VG Art143StGB §302
Rechtssatz: Zu den durch § 302 Abs 1 StGB geschützten Rechten zählen vor allem öffentliche Rechte. An einem solchen schädigt, wer eine konkrete (staatliche) Maßnahme vereitelt, wodurch die Erfüllung des bestimmten Zweckes hintangehalten werden soll, den der Staat (eine Gebietskörperschaft) mit der mißachteten Vorschrift erreichen will, und zwar gleichgültig, ob diese Vorschrift einen Par... mehr lesen...