Der Beschwerdeführer machte in seiner Einkommensteuererklärung (Arbeitnehmerveranlagung) 2009 Ausgaben für die Betreuung seiner beiden Kinder (geboren 1999 bzw. 2000) in Höhe von 1.654 EUR und 2.734 EUR geltend. Das Finanzamt forderte den Beschwerdeführer auf, hiezu entsprechende Unterlagen und Belege vorzulegen, die insbesondere auch eine Aufteilung der bezahlten Beträge in Betreuungskosten und allenfalls andere Aufwendungen (z.B. Verpflegungsaufwand) beinhalteten. Der Beschwerdeführ... mehr lesen...
Der beschwerdeführende Verein betreibt eine Privatschule. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer für die Monate Jänner bis Juni 1994 Kommunalsteuer in Höhe von zusammen S 36.719,-- vorgeschrieben. Nach den unbestrittenen Sachverhaltsfeststellungen der belangten Behörde wurden der Steuer nur die Bezüge jener Lehrkräfte unterzogen, die ausschließlich im Schulbetrieb tätig sind. Die belangte Behörde vertrat im angefochtenen Bescheid die Auffassung, daß die... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art14 Abs6;B-VG Art14 Abs7;B-VG Art7 Abs1;KommStG 1993 §3 Abs3;KStG 1988 §2 Abs5;
Rechtssatz: Eine Tätigkeit dient überwiegend der öffentlichen Gewalt (Hoheitsbetrieb), wenn Aufgaben erfüllt werden, die der Körperschaft öffentlichen Rechts als Träger der öffentlichen Gewalt eigentümlich und vorbehalten sind (Hinweis Bauer... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Antrag des Beschwerdeführers, ihm für seinen am 18. Juli 1970 geborenen Sohn Gerhard D. ab 1. Oktober 1990 Familienbeihilfe zu gewähren, im Istanzenzug abgewiesen; dies im wesentlichen mit folgender Begründung: Gerhard D. habe seine Berufsausbildung für den Beruf als Radiotechniker und Fernsehmechaniker mit seiner Lehrabschlußprüfung am 1. März 1989 abgeschlossen. Nach der anschließenden Tätigkeit in seinem erlernten Beruf habe er ab 1. Oktober... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)61/01 Familienlastenausgleich70/02 Schulorganisation70/08 Privatschulen
Norm: B-VG Art14 Abs6;FamLAG 1967 §2 Abs1 litb;PrivSchG 1962 §11;SchOG 1962 §59 Abs1 Z1 litd;SchOG 1962 §8 lita;
Rechtssatz: Bei einem viersemestrigen Kurs der Salzburger Akademie für Mikroelektronik im Wirtschaftsförderungsinstitut der Handelskammer Slbg handelt es sich nicht um einen "Speziallehrga... mehr lesen...