Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Im Grundverfahren - einem Disziplinarverfahren gegen einen Rechtsanwalt in WIEN - wurden die in BELGRAD wohnhaften beschwerdeführenden Parteien (im Folgenden: bP1: XXXX und bP2: XXXX ) als Zeugen vor den Disziplinarrat der Rechtsanwaltskammer WIEN (im Folgenden: RAK) für Freitag den 15.03.2019, 16:30 Uhr geladen. Sie sind gemeinsam mit dem Privatfahrzeug aus BELGRAD angereist, haben ausgesagt und sind am selben Tag wieder zurückgereist. 2. M... mehr lesen...