1 Mit dem angefochtenen Beschluss verhängte das Bundesverwaltungsgericht über die Revisionswerberin gemäß § 36 Abs. 1 in Verbindung mit § 55 Abs. 1 erster Halbsatz der Verfahrensordnung für parlamentarische Untersuchungsausschüsse (VO-UA) eine Geldstrafe in der Höhe von 2.000 Euro als Beugestrafe wegen Nichtbefolgung einer Ladung als Auskunftsperson. Weiters sprach das Bundesverwaltungsgericht aus, dass die Revision an den Verwaltungsgerichtshof nicht zulässig ist. 2 Beg... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Beschluss des Bundesverwaltungsgerichtes wurde der Antrag des Untersuchungsausschusses betreffend mutmaßliche Käuflichkeit der türkis-blauen Bundesregierung (Ibiza-Untersuchungsausschuss) vom 16. Juli 2020 auf Verhängung einer Beugestrafe über die mitbeteiligte Partei gemäß § 36 Abs. 1 in Verbindung mit § 55 Abs. 1 und § 56 der Verfahrensordnung für parlamentarische Untersuchungsausschüsse abgewiesen. Weiters sprach das Bundesverwaltungsgericht aus, dass... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/03 Nationalrat Bundesrat
Norm: B-VG Art130 Abs1aB-VG Art133 Abs6 Z1B-VG Art133 Abs6 Z2B-VG Art136 Abs3aGO NR 1975 Anl1 §36GO NR 1975 Anl1 §36 Abs1GO NR 1975 Anl1 §56
Rechtssatz: Die Zuständigkeit des BVwG zur Entscheidung über einen Antrag des Untersuchungsausschusses auf Verhängung einer Beugestrafe ergibt sich aus der besonderen verfassungsgesetzlichen Regelung des ... mehr lesen...