Norm: MRK Art6 Abs1 II6MRK Art35 Abs1MRK Art36 Abs4AVG §73B-VG Art132
Rechtssatz: Ein Devolutionsantrag gemäß österreichischem § 73 AVG stellt grundsätzlich einen wirksamen Rechtsbehelf dar, was eine Beschwerde über die Verfahrensdauer betrifft. Eine Säumnisbeschwerde nach Art 132 B-VG ist ein wirksamer Rechtsbehelf gegen eine überlange Verfahrensdauer (vgl schon Basic gegen Österreich, Urteil vom 30. 1. 2001). Eine Beschwerde hinsichtlich des ... mehr lesen...
Norm: B-VG Art132VwGG §27
Rechtssatz: Verletzt die Abgabenbehörde zweiter Instanz, gleichviel, ob sie als Rechtsmittelbehörde oder als funktionell erstinstanzliche Behörde einschreitet, ihre Entscheidungspflicht, kann ihre Untätigkeit nicht mehr im Verwaltungsverfahren, sondern nur mehr mit Säumnisbeschwerde an den VwGH nach Art 132 B-VG bekämpft werden. Entscheidungstexte 1 Ob 33/91 ... mehr lesen...
Norm: B-VG Art118B-VG Art132
Rechtssatz: Die Säumnisbeschwerde gemäß Art 132 B-VG kann auch in Rechtsangelegenheiten erhoben werden, die in den eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde fallen. Entscheidungstexte 1 Ob 41/83 Entscheidungstext OGH 04.04.1984 1 Ob 41/83 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1984:RS00540... mehr lesen...
Vom Amt der Tiroler Landesregierung als Agrarbehörde erster Instanz wird in der KG B das Grundzusammenlegungsverfahren N durchgeführt. Der Kläger ist Eigentümer von Grundstücken, die in das Zusammenlegungsverfahren einbezogen wurden. Der Kläger begehrt die Verurteilung der beklagten Partei zur Bezahlung eines Betrages von 100 000 S und machte geltend, er habe gegen den Zusammenlegungsplan des Amtes der Tiroler Landesregierung vom 30. Jänner 1974 im März 1974 Berufung erhoben. Trotz ... mehr lesen...
Norm: AHG §2 Abs2B-VG Art132
Rechtssatz: Die Säumnisbeschwerde gemäß Art 132 B-VG ist ein Rechtsmittel im Sinne des § 2 Abs 2 AHG. Entscheidungstexte 1 Ob 39/80 Entscheidungstext OGH 03.06.1981 1 Ob 39/80 Veröff: SZ 54/86 = JBl 1982,658 1 Ob 41/83 Entscheidungstext OGH 04.04.1984 1 Ob 41/83 ... mehr lesen...