Norm: B-VG Art130 Abs2VBG §52VBG §52a
Rechtssatz: Unter Ermessenstatbeständen iS Art 130 Abs 2 B-VG werden nur Regelungen verstanden, deren Sinn darin liegt, daß der Verwaltung in der Hauptsache ihrer Entscheidung ein Freiraum für alternatives Verhalten nach eigener Wertentscheidung eingeräumt wird. Auch der Begriff des "gebundenen Ermessens", mit dem gegenüber dem Begriff des "freien Ermessens" ein geringerer Spielraum der Behörde zum Ausdruck... mehr lesen...
Norm: ABGB §6B-VG Art7 Abs1B-VG Art130 Abs2DP §42 Abs1StGG Art2
Rechtssatz: Gesetze müssen, wenn es ihr Wortlaut nicht verbietet, immer so ausgelegt werden, daß sie sich der Bundesverfassung einfügen. Bei der Ausübung freien Ermessens darf, sofern der Wortlaut des Gesetzes nicht entgegensteht, nicht etwas als "Sinn des Gesetzes" ausgegeben werden, was dem Gleichheitsgrundsatz widerstreitet. Eine Verletzung der eine bloße Verwaltungsverordnung d... mehr lesen...
Am 8. 11. 1973 ersuchte der Kläger beim Bürgermeister der Gemeinde S um Erteilung der Baubewilligung für die Errichtung eines Neubaues auf seinem Grundstück 73/4 KG S. Bei der am 14. 3. 1974 durchgeführten mündlichen Verhandlung erhoben Nachbarn Einwendungen, die auch bei der weiteren Verhandlung am 26. 3. 1974 aufrecht erhalten wurden. Mit Bescheid vom 28. 3. 1974 erteilte der Bürgermeister der Gemeinde S die angestrebte Baubewilligung unter gleichzeitiger Vorschreibung einer Reihe v... mehr lesen...