Entscheidungsgründe: I. 1. a) Der "Verein zur Förderung der elektronischen Informationsverarbeitung" (im folgenden "Verein" genannt) war ein Verein nach dem VereinsG 1951 mit dem Sitz in Graz. Nach §2 Abs1 seiner Statuten bezweckte er, "allen an der elektronischen Informationsverarbeitung interessierten Kreisen die Möglichkeit zu bieten, zum allgemeinen Nutzen an der Erreichung seiner Ziele mitzuwirken." Der Verein hatte sich gemäß §2 Abs2 der Statuten zum Ziele gesetzt, "1.... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art126aB-VG Art126b Abs2 iVm Art127 Abs3B-VG Art127 Abs1B-VG Art127 Abs3VfGG §36a Abs2 iVm §36e
Rechtssatz: Art126a B-VG; §36a Abs1 iVm. §36e VfGG; Kompetenzvoraussetzung einer "Meinungsverschiedenheit" zwischen dem Rechnungshof und einer Landesregierung erfüllt; Behinderung des Prüfungsvollzuges des Rechnungshofes mit Ke... mehr lesen...