Nach dem unbestrittenen Beschwerdevorbringen - auch der angefochtene Bescheid geht davon aus - kandidierte der Beschwerdeführer bei der am 5. Oktober 1997 stattgefundenen Wahl zum Gemeinderat der Marktgemeinde H. auf der Parteiliste der ÖVP. Nach der Wahl wurde er als Mitglied des Gemeinderates angelobt und in der Gemeinderatssitzung vom 17. Oktober 1997 zum Mitglied des Gemeindevorstandes und am 5. November 1997 zum Obmann des Ausschusses für örtliche Umweltfragen gewählt. In de... mehr lesen...
Index: L10014 Gemeindeordnung Gemeindeaufsicht GemeindehaushaltOberösterreich10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
Norm: B-VG Art117 Abs5;GdO OÖ 1990 §23 Abs2;GdO OÖ 1990 §28 Abs1 lita;GdO OÖ 1990 §30 Abs3 litb;GdO OÖ 1990 §33 Abs8;
Rechtssatz: In Anbetracht der gemäß § 33 Abs. 8 GdO OÖ 1990 für die Erledigung des Mandates eines Mitgliedes eines Ausschusses gleichen Voraussetzungen wie für die Erledigung des Manda... mehr lesen...