Entscheidungen zu § artikel111 Abs. 2 B-VG

Verfassungsgerichtshof

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TE Vfgh Beschluss 1990/2/27 B1089/89

Begründung: I. 1. Das Finanzamt für den I. Wiener Gemeindebezirk richtete mit Schreiben vom 28. Juni 1989 an den Beschwerdeführer eine Aufforderung folgenden Wortlauts: "Da bis dato unter Hinweis auf die berufliche Verschwiegenheitspflicht als Angehöriger des Berufsstandes der Ziviltechniker/Architekten der Offenlegungs- und Wahrheitspflicht gem. §119 BAO (Mitwirkungspflicht) nicht im vollen Umfange nachgekommen wurde, ergeht nochmals die Aufforderung gem. §119 BAO, die ... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 27.02.1990

RS Vfgh 1990/2/27 B1089/89

Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Bescheid BAO §111 Abs2
Leitsatz: Zurückweisung einer Beschwerde mangels Bescheidcharakter der angefochtenen Androhung einer Zwangsstrafe iSd §111 Abs2 BAO
Rechtssatz: Die im §111 Abs2 BAO vorgesehene Androhung der Zwangsstrafe ist kein Bescheid, da mit einer solchen Erledigung weder ein best... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 27.02.1990

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