Norm: ABGB §859ABGB §867B-VG Art11B-VG Art117B-VG Art118stmk KanalabgabenG 1955 allg
Rechtssatz: Es besteht keine generelle Wahlfreiheit zwischen öffentlich - rechtlichen und privatrechtlichen Handlungsformen, jedenfalls dort nicht, wo der Gesetzgeber zu erkennen gibt, dass die hoheitliche Gestaltung zwingend ist. Eine Gemeinde darf daher bei einem durch das stmk KanalabgabenG 1955 vorgeschriebenen hoheitlichen Handeln (Vorschreibung des Kanali... mehr lesen...
Norm: AHG §1 Cd10B-VG Art10B-VG Art11StVO §43StVO §44StVO §94StVO §94bStVO §94e
Rechtssatz: Die Vollziehung der Angelegenheiten der Straßenpolizei ist mit Ausnahme der gemäß § 94 Z 1 und 2 StVO beim Bund verbliebenen Kompetenzen Landessache; Anordnungen, die infolge Erklärung einer Bundesstraße zur Vorrangstraße aus Gründen der Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs für die Benützer einer die Vorrangstraße kreuzenden Straße erfor... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 IIb2AHG §1 BaAHG §1 Cd10AHG §1 FB-VG Art11
Rechtssatz: Die Vollziehung von Angelegenheiten der Straßenpolizei ist Landessache (Art 11 Abs 1 Z 4 B-VG), sodaß Ansprüche, die nicht den eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde betreffen, nicht gegen die Gemeinde zu richten sind. Entscheidungstexte 1 Ob 12/78 Entscheidungstext OGH 26.04.1978 1 Ob 12/78 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 IIb2ABGB §1295 d1AHG §1 BaAHG §1 C5AHG §1 C10StVo §44bStVo §94aStVo §94bB-VG Art11
Rechtssatz: Trifft ein Organ der Bundesstraßenverwaltung auf einer Autobahn eine besondere Verkehrsregelung durch Anweisung an einen Straßenbenützer nach § 44 b Abs 1 StVo handelt es dabei in Vollziehung der Gesetze (Verkehrspolizei) als Organ des Landes, sodaß Schadenersatzansprüche wegen schuldhaften rechtswidrigen Verhaltens des Organs bei die... mehr lesen...