Mit Bescheid des Bürgermeisters der mitbeteiligten Gemeinde vom 18. März 1982 wurde Alois G sen. und Theresia G, welche Eigentümer der Grundparzelle Nr. 1248/3, KG X, sind und zum Zeitpunkt der Bescheiderlassung auch Eigentümer der auf dieser Parzelle errichteten Düngersammelstätte waren, aufgetragen, die auf der Grundparzelle Nr. 1248/3 errichtete Düngersammelanlage bis zum 30. Mai 1982 umzusituieren oder baulich so zu verändern, daß vom gelagerten Dünger zur Grenze des nachbarlichen... mehr lesen...
Index: L10014 Gemeindeordnung Gemeindeaufsicht GemeindehaushaltOberösterreichL37154 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragOberösterreichL81704 Baulärm Umgebungslärm OberösterreichL82000 BauordnungL82004 Bauordnung OberösterreichL82304 Abwasser Kanalisation Oberösterreich10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;BauO OÖ 1976 §64 Abs1;BauRallg;B-VG Art109 Abs5;GdO OÖ 1979 §102;GdO OÖ 1979 §103 Abs1; ... mehr lesen...