Norm: ABGB §1416ASVG §84
Rechtssatz: Wurde eine Beihilfe aus dem Unterstützungsfonds gemäß § 84 ASVG für Zahnersatz und konservierende Zahnbehandlung gewährt, liegen keine Anhaltspunkte im Sinne der Anrechnungsregeln der §§ 1415, 1416 ABGB vor, weshalb eine verhältnismäßige Anrechnung stattzufinden hat. Entscheidungstexte 10 ObS 226/92 Entscheidungstext OGH 13.10.1992 10 ObS 226/... mehr lesen...