Norm
ABGB §1416Rechtssatz
Wurde eine Beihilfe aus dem Unterstützungsfonds gemäß § 84 ASVG für Zahnersatz und konservierende Zahnbehandlung gewährt, liegen keine Anhaltspunkte im Sinne der Anrechnungsregeln der §§ 1415, 1416 ABGB vor, weshalb eine verhältnismäßige Anrechnung stattzufinden hat.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0033378Dokumentnummer
JJR_19921013_OGH0002_010OBS00226_9200000_001