Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Bescheid vom XXXX .2023, GZ: XXXX , sprach die Österreichische Gesundheitskasse, Landesstelle XXXX , (im Folgenden: belangte Behörde oder kurz: ÖGK) aus, dass XXXX , geb. XXXX (in der Folge: Beschwerdeführer oder kurz: BF) als ehemaliger Geschäftsführer der Beitragskontoinhaberin XXXX , gem. § 67 Abs. 10 ASVG iVm. § 83 ASVG die zu entrichten gewesenen Beiträge s.Nbg. aus den Vorschreibungen für die Zeiträu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die Österreichische Gesundheitskasse (im Folgenden: ÖGK) hat mit Bescheid vom 14.06.2024, GZ: XXXX festgestellt, dass XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer) als ehemaliger Geschäftsführer der Beitragskontoinhaberin XXXX GmbH (im Folgenden: Beitragsschuldnerin) verpflichtet ist, der ÖGK gemäß § 67 Abs. 10 ASVG iVm § 83 ASVG die zu entrichten gewesenen Beiträge samt Nebengebühren aus den Vorschreibungen für di... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit nunmehr angefochtenen Bescheid der Österreichischen Gesundheitskasse (in der Folge: ÖGK) vom 11.12.2023 wurde ausgesprochen, dass der Beschwerdeführer als ehemaliger Geschäftsführer von Beitragskontoinhaberin XXXX der Österreichischen Gesundheitskasse gemäß § 67 Abs. 10 ASVG iVm § 83 ASVG die zu entrichten gewesenen Beiträge samt Nebengebühren aus den Vorschreibungen für die Zeiträume Dezember 2018 bis O... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Schreiben vom 23.05.2022 teilte die Österreichische Gesundheitskasse (im Folgenden: ÖGK) dem Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) mit, dass auf dem Beitragskonto der XXXX XXXX (im Folgenden: Primärschuldnerin) ein Rückstand in der Höhe von € 34.241,01 zuzüglich der gesetzlichen Verzugszinsen bestehe. Der BF sei als ehemaliger Geschäftsführer der Vertreter der Primärschuldnerin gewesen. Die Beiträge seien tr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die Österreichische Gesundheitskasse (im Folgenden: ÖGK) hat mit Bescheid vom 11.03.2024 festgestellt, dass Ing. XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer) als Vertreter der XXXX GmbH (im Folgenden: Beitragsschuldnerin) verpflichtet ist, der ÖGK gemäß § 67 Abs. 10 ASVG iVm § 83 ASVG die auf dem Beitragskonto der Beitragsschuldnerin rückständigen Beiträge s.Nbg. in der Höhe von € 92.745,43 zuzüglich Verzugszinsen ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben der Österreichischen Gesundheitskasse, Landesstelle XXXX (in der Folge: belangte Behörde), vom 10.11.2023 wurde Herr XXXX (in der Folge: Beschwerdeführer) mitgeteilt, dass auf dem Beitragskonto der Firma XXXX -GmbH (in der Folge: Primärschuldnerin) ein Rückstand in der Höhe von € 2.198,56 zuzüglich gesetzlicher Verzugszinsen bestehe. Der Beschwerdeführer sei im verfahrensgegenständliche... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Bescheid vom XXXX .2024, GZ: XXXX , sprach die Österreichische Gesundheitskasse, Landesstelle XXXX , (im Folgenden: belangte Behörde oder kurz: ÖGK) aus, dass ihr XXXX (in der Folge: Beschwerdeführer oder kurz: BF) als ehemaliger Geschäftsführer der XXXX , FN XXXX , (in der Folge so oder kurz GmbH) gem. § 67 Abs. 10 ASVG iVm. § 58 Abs. 5 ASVG und § 83 ASVG für aushaftende Sozialversicherungsbeiträge auf de... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Schreiben vom 10.03.2023 teilte die Österreichische Gesundheitskasse (im Folgenden: ÖGK) dem Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) mit, dass auf dem Beitragskonto der XXXX GmbH (im Folgenden: Primärschuldnerin) ein Rückstand in der Höhe von € 4.378,28 zuzüglich der gesetzlichen Verzugszinsen bestehe. Der BF habe als ehemaliger Geschäftsführer die Primärschuldnerin nach außen vertreten und hafte nach Maßgabe d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit angefochtenem Bescheid vom 12.12.2023, Zl XXXX , stellte die belangte Behörde fest, dass der Beschwerdeführer als ehemaliger Geschäftsführer der Beitragskontoinhaber(in) XXXX GmbH der Österreichischen Gesundheitskasse gemäß § 67 Abs 10 ASVG iVm § 83 ASVG die zu entrichten gewesenen Beiträge s.Nbg. aus den Vorschreibungen für die Zeiträume November 2019 und Dezember 2019 von EUR 7.883,56... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der Österreichischen Gesundheitskasse, Landesstelle Steiermark (im Folgenden: belangte Behörde) vom 13.09.2023 wurde ausgesprochen, dass der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) als Geschäftsführer der XXXX XXXX GmbH (im Folgenden: Primärschuldnerin) der belangten Behörde gemäß § 67 Abs. 10 ASVG in Verbindung mit § 58 Abs. 5 ASVG und § 83 ASVG für die auf deren Beitragskonten aushaftenden Sozial... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekür... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 14.05.2021 teilte die Österreichische Gesundheitskasse (im Folgenden: ÖGK) dem Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) mit, dass auf dem Beitragskonto der XXXX GmbH (im Folgenden: Primärschuldnerin) aus den Beitragszeiträumen Dezember 2019, Jänner 2020, Februar 2020, März 2020 und April 2020 ein Rückstand in der Höhe von insgesamt € 46.039,41 unter Berücksichtigung der bis 13.05.2021 angefallen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid vom 20.10.2023, zugestellt am 27.10.2023, sprach die Österreichische Gesundheitskasse, Landesstelle Wien (im Folgenden: „ÖGK“, „belangte Behörde“), aus, dass XXXX , geboren am XXXX , (im Folgenden: „Beschwerdeführer“) als Geschäftsführer der XXXX GmbH (im Folgenden: „Primärschuldnerin“, „E. GmbH“) der belangten Behörde gemäß § 67 Abs. 10 ASVG in Verbindung mit § 83 ASVG die ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die Österreichische Gesundheitskasse (im Folgenden: ÖGK) hat mit Bescheid vom 11.05.2023, GZ: XXXX , festgestellt, dass XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführerin) als ehemaliger Geschäftsführer der Beitragskontoinhaberin XXXX GmbH (im Folgenden: Beitragsschuldnerin) verpflichtet ist, der ÖGK gemäß § 67 Abs. 10 ASVG iVm § 83 ASVG die zu entrichten gewesenen Beiträge s.Nbg. aus den Vorschreibungen für die Zeiträu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Österreichischen Gesundheitskasse, Landesstelle Burgenland (in der Folge kurz als „belangte Behörde“ bezeichnet) informierte XXXX (im folgenden als „Beschwerdeführer“ bezeichnet) mit Schreiben vom 21.01.2021 darüber, dass er als Geschäftsführer zur Haftung nach § 67 Abs. 10 ASVG herangezogen werde und übermittelte den Rückstandsausweis vom 21.01.2021. 1. Die Österreichischen Gesundheitskasse, Landesstell... mehr lesen...