Entscheidungen zu § 772 ASVG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 61-61 von 61

RS Vwgh 1986/9/15 86/08/0165

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG;VwRallg;
Rechtssatz: Es gehört zum Wesen jeder VERSICHERUNG, daß die auf Grund rechtlicher Verpflichtung geleisteten Beiträge nicht unbedingt und jedenfalls zu einer Versicherungsleistung führen müssen - und dies sogar dann, wenn der Betreffende seiner Leistungspflicht ordnungsgemäß und fristgerecht nachgekommen ist (Hinwe... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 15.09.1986

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