Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 30.04.2018 wurde festgestellt, dass Herrn Univ.Prof.i.R. Mag XXXX (in weiterer Folge: Beschwerdeführer) ab 01.01.2018 ein monatlicher Ruhebezug von brutto € 6.872,42 Euro gebühre. Der Antrag auf Erhöhung des Ruhebezuges wurde abgewiesen. 1. Mit Bescheid vom 30.04.2018 wurde festgestellt, dass Herrn Univ.Prof.i.R. Mag römisch XXXX (in weiterer Folge: Beschwerdeführer) ab 01.01... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Herr Dr. XXXX geb. am XXXX , (in der Folge BF), steht als emeritierter ordentlicher Universitätsprofessor seit 01.10.2001 in einem öffentlich-rechtlichen Ruhestandsverhältnis zum Bund. Mit bei der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Pensionsservice (nunmehr: Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau, BVAEB), (in der Folge belangte Behörde) am 19.04.2018 einlangendem ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Am 19.4.2018 beantragte Herr XXXX , Universitätsprofessor i.R., (in der Folge BF) den bescheidmäßigen Abspruch über die Höhe seiner Pension für das laufende Jahr. 2. Mit Bescheid der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Pensionsservice (in der Folge belangte Behörde) vom 30.4.2018, Zl. 3182-2486240133-1, wurde festgestellt, dass dem BF ab 1.1.2018 ein Emeritierungsbezug in der Höhe von monatlich brutto Euro 7.702,63 gemäß § 41 ... mehr lesen...