Norm: ASVG §711Sonderpensionenbegrenzungsgesetz-SpBegrG Art1
Rechtssatz: Das Sonderpensionenbegrenzungsgesetz, BGBl I 2014/46 (SpBegrG) erfasst die Ruhens? und Versorgungsgenüsse aus direkten Leistungszusagen. Entscheidungstexte 10 ObS 121/19w Entscheidungstext OGH 12.08.2020 10 ObS 121/19w Beisatz: Eine von einem Bediensteten eines Landes nach landesgesetzlichen Regeln bezogene Zusat... mehr lesen...
Norm: ASVG §711BezBegrBVG §10 Abs6SpBegrG - Sonderpensionenbegrenzungsgesetz allg
Rechtssatz: Entsprechend dem Ziel des Gesetzgebers, Sonderpensionen einheitlich zu begrenzen, gestattet der der Wortlaut des § 711 ASVG, auch Leistungen als vom „SpBegrG umfasst“ zu qualifizieren, wenn diese von der Kompetenz nach § 10 Abs 6 BezBegrBVG erfasst und vom SpBegrG nicht unmittelbar angesprochen sind. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ASVG §711GSVG §369 idF BGBl 2017/151EWG?RL 79/7/EWG ? Gleichbehandlung im Bereich der sozialen Sicherheit 379L007 Art4
Rechtssatz: § 369 GSVG idF BGBl I 2017/151 („Pensionsanpassung 2018“), welcher vorsieht, dass bei Gesamtpensionseinkommen von mehr als 4.980 EUR monatlich keine Erhöhung stattfindet, ist nicht unionsrechtswidrig. Insbesondere vor dem Hintergrund des relativ weiten Entscheidungsspielraums des Gesetzgebers zur Erreichung s... mehr lesen...