Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit angefochtenem Bescheid vom 27.05.2021, Zl. XXXX , wurde festgestellt, dass der Beschwerdeführer als Gesellschafter (der Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit XXXX und XXXX ) bzw. Dienstgeber aufgrund gemeinsamer Führung der Pizzeria „ XXXX “ zur ungeteilten Hand für die rückständigen Beiträge, Beitragszuschläge, Nebengebühren und Verzugszinsen, welche auf dem Beitragskonto (BKNR XXXX ) unberichtigt aushaften, in Höhe von in Summe EUR 40.... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Verfahrensinhalt 1. Verfahren vor der Gebietskrankenkasse [SGKK] 1.1. Mit Schreiben vom 03.11.2016 teilte die SGKK dem Beschwerdeführer mit, dass auf dem Beitragskonto der XXXX [im Folgenden: OG] ein Rückstand an Beiträgen für die Zeiträume November 2014 bis Februar 2016 in Höhe von insgesamt EUR 66.141,29 zuzüglich Verzugszinsen offen aufscheine. Dem Schreiben war eine Rückstandsaufstellung gemäß § 64 ASVG vom selben Tag beigelegt (A... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt 1. Mit Bescheid der XXXX Gebietskrankenkasse (im Folgenden: belangten Behörde) vom 12.02.2018, Zl. XXXX, hat diese festgestellt, dass XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer oder kurz BF) als ehemaliger Geschäftsführer der mittlerweile in Liquidation befindlichen XXXX GmbH (im Folgenden: Primärschuldnerin) der belangten Behörde gemäß § 67 Abs. 10 ASVG iVm und § 83 ASVG für aushaftende Sozialversicherungsbeiträge in der Höhe von EUR 1.240,... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 06.09.2017, GZ XXXX, stellte die Steiermärkische Gebietskrankenkasse (im Folgenden kurz GKK) fest, dass die XXXX GmbH, (im Folgenden Beschwerdeführer oder kurz BF), XXXX, vertreten durch Abel Rechtsanwälte GmbH & Co. KG, Stubenring 18, Wien 1010, gemäß § 410 Abs. 1 Z 7 iVm § 67 Abs. 4 ASVG verpflichtet ist, einen näher bestimmten Betrag zu entrichten. 2. Mit Schreiben vom 02.10.2017 erhob die BF durch die damalige rechtsfreu... mehr lesen...