Entscheidungsgründe: Die J***** D***** D*****W***** GmbH & Co KG schuldet der Klägerin Sozialversicherungsbeiträge von EUR 184.982,62. Der Beklagte, Geschäftsführer der Komplementärin dieser Gesellschaft, übernahm am 9. 3. 1998 vorbehaltlos und unwiderruflich die Haftung als Bürge und Zahler für bereits fällige und künftig fällig werdende Sozialversicherungsbeiträge. Zu diesem Zeitpunkt hafteten keine Beiträge aus. Die Klägerin begehrt aufgrund des Bürgschaftsvertrages aushaft... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Gesellschaftsvertrag vom 20. 1. 1994 errichtete der Beklagte gemeinsam mit einem zweiten Gesellschafter die D***** GmbH (im folgenden nur mehr Gesellschaft genannt) mit Sitz in W*****. Am 15. 6. 1994 wurde er alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer des Unternehmens. In der Folge wurden Gesellschaftsanteile von Dritten erworben und der Beklagte daraufhin als Geschäftsführer abberufen. Am 24. 10. 1994 wurde ein neuer Geschäftsführer bestellt, der all... mehr lesen...
Norm: ASVG §67 Abs10ASVG §114
Rechtssatz: Zur Haftung des GmbH-Geschäftsführers nach § 67 Abs 10 ASVG idF 48. ASVG-Novelle. Entscheidungstexte 7 Ob 355/98a Entscheidungstext OGH 28.05.1999 7 Ob 355/98a European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0112031 Dokumentnummer JJR_19990528_OGH0002... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagten waren seit 6. Dezember 1989 Geschäftsführer und mit einer Beteiligung von je 50 % am Stammkapital auch Gesellschafter einer Gesellschaft mbH, über deren Vermögen am 6. März 1991 der Konkurs eröffnet wurde. Die Gläubiger - so auch die klagende Partei - wurden in dem bereits beendeten Konkursverfahren von einem vollständigen Ausfall ihrer Forderungen betroffen. Mit rechtskräftigem Urteil des Landesgerichts für Strafsachen Wien vom 15. Oktober 1992... mehr lesen...
Norm: ABGB §1311 IIaABGB §1311 IICASVG §67 Abs10
Rechtssatz: Der ordentliche Rechtsweg zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gegen den Geschäftsführer einer GmbH wegen des Ausfalls an Sozialversicherungsbeiträgen, der zufolge der Verletzung allgemeiner Gläubigerschutzbestimmungen eintrat, ist auch dann nicht unzulässig, wenn der Sozialversicherungsträger mittels Erlassung eines Haftungsbescheids auch die öffentlich-rechtliche Ausfallsh... mehr lesen...
Norm: ASVG §67 Abs10KO §69StGB §159ABGB §1311ABGB §1380ABGB §1389
Rechtssatz: Die Ausfallshaftung nach § 67 Abs 10 ASVG ist öf fentlichrechtlicher Natur. Das Legalitätsprinzip verlangt für die Geltendmachung einen Bescheid. Ein zwischen Geschäftsführer der Beitragsschuldne rin (GmbH) und SV abgeschlossener, Haftungsf Entscheidungstexte 1 R 818/98k Entscheidungstext HG Wien ... mehr lesen...
Norm: ABGB §5ASVG §67 Abs10
Rechtssatz: § 67 Abs 10 ASVG ist erst mit 1.1.1986 in Kraft getreten und wurde nicht ausdrücklich die rückwirkende Geltung verfügt; daher sind die schon früher abschließend verwirklichten Sachverhalte noch nach der alten Rechtslage (hier: § 114 ASVG) zu beurteilen. Entscheidungstexte 5 Ob 2339/96y Entscheidungstext OGH 12.11.1996 5 Ob 2339/96y Veröff: ... mehr lesen...
Norm: ASVG §59 Abs1ASVG §67 Abs10
Rechtssatz: Die Fälle der Geschäftsführerhaftung für Kridadelikte sollten von der Ausweitung der Beitragspflicht durch § 67 Abs 10 ASVG nicht erfaßt werden (vgl Teschner-Widlar, ASVG 446/5 f; Bartos, Die geänderte Haftungsbestimmung des § 67 Abs 10 ASVG, SozSi 1990, 297 ff). Entscheidungstexte 5 Ob 522/94 Entscheidungstext OGH 17.05.1994 5 Ob 522/94 ... mehr lesen...