Norm
ABGB §5Rechtssatz
§ 67 Abs 10 ASVG ist erst mit 1.1.1986 in Kraft getreten und wurde nicht ausdrücklich die rückwirkende Geltung verfügt; daher sind die schon früher abschließend verwirklichten Sachverhalte noch nach der alten Rechtslage (hier: § 114 ASVG) zu beurteilen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0105968Dokumentnummer
JJR_19961112_OGH0002_0050OB02339_96Y0000_001