Norm: ASVG §658 Abs2 Z1ASVG §271 Abs2
Rechtssatz: Gegen die ersatzlose und ohne Übergangsregelung erfolgte Aufhebung der Bestimmung des § 271 Abs 2 ASVG (besondere Invaliditätspension für Witwen) bestehen - insbesondere im Hinblick auf § 258 ASVG sowie die Anrechnung von Kindererziehungszeiten als Versicherungszeiten - keine verfassungsrechtlichen Bedenken. Entscheidungstexte 10 ObS 82/12z ... mehr lesen...
Norm: ASVG §658 Abs2 Z1ASVG §271 Abs2
Rechtssatz: Gegen die ersatzlose und ohne Übergangsregelung erfolgte Aufhebung der Bestimmung des § 271 Abs 2 ASVG (besondere Invaliditätspension für Witwen) bestehen - insbesondere im Hinblick auf § 258 ASVG sowie die Anrechnung von Kindererziehungszeiten als Versicherungszeiten - keine verfassungsrechtlichen Bedenken. Entscheidungstexte 10 ObS 82/12z ... mehr lesen...