RS OGH 2012/9/10 10ObS82/12z, 10Obs116/12z, 10ObS96/12h

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Veröffentlicht am 10.09.2012
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Norm

ASVG §658 Abs2 Z1
ASVG §271 Abs2

Rechtssatz

Gegen die ersatzlose und ohne Übergangsregelung erfolgte Aufhebung der Bestimmung des § 271 Abs 2 ASVG (besondere Invaliditätspension für Witwen) bestehen - insbesondere im Hinblick auf § 258 ASVG sowie die Anrechnung von Kindererziehungszeiten als Versicherungszeiten - keine verfassungsrechtlichen Bedenken.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2012:RS0128184

Im RIS seit

09.11.2012

Zuletzt aktualisiert am

09.11.2012
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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