Norm
ASVG §658 Abs2 Z1Rechtssatz
Gegen die ersatzlose und ohne Übergangsregelung erfolgte Aufhebung der Bestimmung des § 271 Abs 2 ASVG (besondere Invaliditätspension für Witwen) bestehen - insbesondere im Hinblick auf § 258 ASVG sowie die Anrechnung von Kindererziehungszeiten als Versicherungszeiten - keine verfassungsrechtlichen Bedenken.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2012:RS0128184Im RIS seit
09.11.2012Zuletzt aktualisiert am
09.11.2012