Entscheidungsgründe: 1. Beim Verfassungsgerichtshof behängt zu B2519/95 und B2520/95 je eine Beschwerde eines Steuerberaters gegen einen Bescheid des Landeshauptmannes von Oberösterreich. Mit den bekämpften Bescheiden sind - gestützt auf die §§58 Abs1 und 59 Abs1 ASVG iVm der Verordnung des Bundesministers für soziale Verwaltung BGBl. Nr. 612/1982 - Einsprüche gegen Bescheide der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse vom 9.2.1995 und vom 3.5.1995 abgewiesen worden, mit welchen... mehr lesen...
Index: 66 Sozialversicherung66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: B-VG Art18 Abs2Verordnung des Bundesministers für soziale Verwaltung vom 13.12.82 über die Festsetzung des Hundertsatzes der VerzugszinsenASVG §59 Abs1
Leitsatz: Feststellung der Gesetzwidrigkeit der Festsetzung des Hundertsatzes
der Verzugszinsen betreffend Sozialversicherungsbeiträge in einem
bestimmten Zeitraum wegen zu großer Abweichung vom gesetzlich
vorg... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Nach §59 Abs1 ASVG sind von rückständigen Beiträgen Verzugszinsen in einem Hundertsatz der rückständigen Beiträge zu entrichten, der 8,5 v.H. nicht unterschreiten und 14 v.H. nicht überschreiten darf und innerhalb dieses Rahmens durch Verordnung "unter Bedachtnahme auf den jeweiligen Nominalzinssatz für Bundesanleihen festzusetzen" ist. Mit Verordnung des Bundesministers für Soziale Verwaltung vom 13. Dezember 1982, BGBl. 612, wurde dieser Zinssatz mit... mehr lesen...
Index: 66 Sozialversicherung66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: B-VG Art18 Abs2B-VG Art139 Abs4Verordnung des Bundesministers für Soziale Verwaltung vom 13.12.82, BGBl 612/1982, über die Festsetzung des Hundertsatzes der VerzugszinsenASVG §59 Abs1
Leitsatz: Gesetzwidrigkeit der Verordnung über die Höhe der Verzugszinsen von
rückständigen Sozialversicherungsbeiträgen in den Jahren 1986 bis
1989; Außerachtlassung des gesetzl... mehr lesen...